Ihre Volksbank Stuttgart eG

Vertreterversammlung

Sie können mitbestimmen

Die Vertreterversammlung ist das Organ der Volksbank Stuttgart eG, in dem Sie als Mitglied – oder Bankier wie wir Sie nennen – über die gewählten Mitgliedervertreter den Weg ihrer Bank mitbestimmen können.

Zusammen mit anderen Bankiers haben Sie das Sagen. Sie wählen die Vertreter für die Vertreterversammlung und können auch selbst gewählt werden. Die Mitgliedervertreter werden gemäß Satzung auf vier Jahre bestellt.

Zuständigkeit der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen in der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit des vergangenen Geschäftsjahres ab. Die anwesenden Mitgliedervertreter stellen unter anderem den Jahresabschluss fest und beschließen, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Sie entlasten außerdem den Vorstand und Aufsichtsrat. Zudem müssen die Vertreter zustimmen, wenn Satzungsänderungen und wichtige Änderungen in der Genossenschaft vorgesehen sind.

Der Vertreterversammlung obliegt darüber hinaus die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, deren Aufgabe auch die Bestellung des Vorstandes ist. Über die Wahl der Vertreter gestalten Sie als Bankier also die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat.