OnlineBanking

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Ab dem 1. Januar 2024 unterliegen Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und mehr als 1.000 Mitarbeitenden dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Wir bekennen uns zu den Menschenrechten und den damit verbundenen Sorgfaltspflichten des LkSG in Bezug auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken. Unser Risikomanagement-System zielt darauf ab, Risiken sowohl in unserem eigenen Geschäftsbetrieb als auch in unserer Lieferkette auf ein Minimum zu reduzieren. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Grundsatzerklärung.

Das LkSG verlangt von Unternehmen, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten, die in § 3 des Gesetzes festgelegt sind. Eine dieser Pflichten ist das Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG, das es betroffenen Personen oder Hinweisgebern ermöglicht, Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltstandards in der Lieferkette zu melden.

Die Volksbank Stuttgart eG ermutigt alle, Hinweise zu geben, wenn sie von möglichen Verstößen gegen unsere Grundsätze oder die Schutzregeln des LkSG Kenntnis haben oder hinreichende Anhaltspunkte bestehen. Hinweise können über unser Beschwerdemanagement eingereicht werden, das Sie folgendermaßen erreichen:

Beschwerdemanagement nach LkSG:

Per Post

Volksbank Stuttgart eG
Lieferkettenbeauftragter
Daimlerstraße 129
70372 Stuttgart

Per Email

Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit Betreff „Meldung LkSG“

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Kontaktaufnahme darauf achten sollten, Ihre Angaben zu anonymisieren, falls Sie anonym bleiben wollen.

Um Ihre Hinweise bestmöglich zu bearbeiten, bitten wir um folgende Informationen:

  • Ort des Vorfalles,
  • Datum des Vorfalles,
  • Name des betroffenen Verursachers (Lieferanten oder Volksbank Stuttgart),
  • Beschreibung des potenziellen Verstoßes,
  • Erläuterung der potenziellen Risiken bzw. Folgen, die durch die Verletzung entstehen,
  • Falls Sie kontaktiert werden wollen, bitten wir Sie Ihre Kontaktdaten anzugeben. 

 

Ihre Angaben behandeln wir selbstverständlich vertraulich unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
In unserer Verfahrensordnung zum Beschwerdemanagement nach § 8 LkSG finden Sie weitere Informationen zum Ablauf.

Bitte beachten Sie, dass diese Beschwerdestelle für Verstöße gegen das LkSG vorgesehen ist (siehe § 3 Abs. 2 Nr. 1-12 und § 3 Abs. 3 Nr. 1-8 LkSG). Beschwerden im Hinblick auf unsere Dienstleistungen und Produkte sind über unser Streitbeteiligungsverfahren einzureichen.