Hier können Sie bequem die Auflösung von Mietkautionskonten beauftragen. Bitte beachten Sie, dass wir über diesen Auftrag keine Auflösung von gebundenen Sparbüchern vornehmnen können.
Die Auflösung ist immer von der vertretungsberechtigten Person der Hausverwaltung zu unterzeichnen.
Das Verrechnungskonto zur Gutschrift muss immer ein Konto der Hausverwaltung sein.