OnlineBanking
 Ein Paar sitzt am Esstisch vor einem Laptop und schaut gemeinsam auf ein Dokument.

Aktienrente einfach erklärt: Modelle und aktueller Stand

Weniger Beitragszahler, mehr Rentner: Die gesetzliche Rente steht unter Druck. Die Aktienrente soll gegensteuern und einen Teil des Geldes am Kapitalmarkt arbeiten lassen. Die Idee stammt von der FDP, der aktuelle Vorschlag von der Alterssicherungskommission.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Aktienrente funktionieren soll und woher das Geld dafür kommt. Sie lesen, warum das Generationenkapital nie umgesetzt wurde und was seitdem geplant ist. Außerdem zeigen wir, wie Schweden sein System aufgebaut hat und was die Reform für Ihre eigene Vorsorge bedeutet.

Das Wichtigste zur Aktienrente auf den Punkt

  • Die Aktienrente bezeichnet den Plan, einen Teil der Altersvorsorge am Kapitalmarkt anzulegen. Sie soll die umlagefinanzierte Rente ergänzen und nicht ersetzen.

  • Das Generationenkapital der früheren Bundesregierung kam nicht zustande. Das zugehörige Rentenpaket II hat der Bundestag nicht verabschiedet.

  • Die Alterssicherungskommission schlägt seit Juni 2026 eine gesetzliche Kapitalrente vor. Beschäftigte und Arbeitgeber sollen zusammen 2 % des Bruttolohns einzahlen.

  • In Schweden gibt es eine kapitalgedeckte Rente bereits seit Jahren. Dort fließen 2,5 % des Einkommens in die sogenannte Prämienrente.

Was ist die Aktienrente?

Der Begriff der staatlichen Aktienrente stammt aus der Rentenpolitik. Gemeint ist damit die Idee, die gesetzliche Rente nicht mehr allein aus laufenden Beiträgen zu finanzieren. Ein Teil des Geldes soll stattdessen am Kapitalmarkt angelegt werden und dort Erträge erwirtschaften. Einfach erklärt ist die Aktienrente damit eine Finanzierungsfrage und keine zusätzliche Versicherung, die Sie abschließen.

Drei Begriffe gehen in der Debatte oft durcheinander:

  • Aktienrente: Das ist der umgangssprachliche Oberbegriff für die Idee. In Gesetzen und Kommissionsberichten taucht er nicht auf.

  • Generationenkapital: So hieß das konkrete Vorhaben der früheren Bundesregierung aus dem Jahr 2024.

  • Gesetzliche Kapitalrente: Der Vorschlag von Juni 2026 sieht dagegen individuelle Kapitalkonten vor.

Um das Konzept der Aktienrente einzuordnen, hilft ein Blick auf die beiden Finanzierungswege in der Altersvorsorge.

Umlageverfahren und Kapitaldeckung im Unterschied

Die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet im Umlageverfahren. Die Beiträge der Erwerbstätigen fließen nicht auf ein Konto, sondern direkt an die heutigen Rentner. Ein eigenes Guthaben baut sich dabei nicht auf.

Die Kapitaldeckung funktioniert umgekehrt. Das eingezahlte Geld wird angelegt und finanziert die spätere Rente aus dem angesparten Kapital samt Erträgen. Genau dieses Verfahren will die Aktienrente in der gesetzlichen Rente verankern. 

Die beiden Verfahren unterscheiden sich vor allem in drei Punkten:

  • Herkunft des Geldes: Im Umlageverfahren zahlen die Erwerbstätigen für die heutigen Renten. Bei der Kapitaldeckung zahlt jede Generation für sich selbst.

  • Abhängigkeit: Das Umlageverfahren hängt von Löhnen und Beschäftigung ab. Die Kapitaldeckung hängt von den Kapitalmärkten ab.

  • Zeithorizont: Umlagebeiträge wirken sofort. Ein Kapitalstock braucht Jahrzehnte, bis er nennenswerte Erträge abwirft.

Beide Verfahren haben unterschiedliche Stärken. Die Aktienrente soll die Schwäche des einen mit der Stärke des anderen ausgleichen, ohne das Umlageverfahren abzulösen.

Warum die gesetzliche Rente unter Druck steht

Die Ursache liegt in der Bevölkerungsstruktur und trifft das Rentensystem im Kern. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in den Ruhestand, während weniger junge Menschen nachrücken. Damit zahlen immer weniger Beitragszahler in die Rentenkasse ein. Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung, sodass Renten länger gezahlt werden.

Was das finanziell bedeutet, zeigen zwei Werte: 

  • Beitragssatz: Er liegt 2026 bei 18,6 % und ist seit 2018 unverändert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen ihn je zur Hälfte.

  • Aktueller Rentenwert: Er liegt bei 42,52 € im Monat. Der Wert gibt an, wie viel ein Entgeltpunkt an monatlicher Rente einbringt.

Beide Werte lassen sich nur halten, solange genug Beitragszahler nachkommen. Genau hier setzt die Reformdebatte an. Damit das System ohne stark steigende Beiträge auskommt, sucht die Politik seit Jahren nach einer zweiten Finanzierungsquelle. Die Aktienrente ist einer dieser Vorschläge: Erträge vom Kapitalmarkt sollen beisteuern, was die Beiträge allein nicht mehr tragen.

Wie soll die Aktienrente funktionieren?

Alle bisher diskutierten Modelle der Aktienrente folgen derselben Grundmechanik: 

  1. Geld fließt in einen Kapitalstock. 

  2. Eine zentrale Stelle legt es am Kapitalmarkt an.

  3. Die Erträge kommen später der Rente zugute. 

Unterschiede gibt es bei allen drei Stationen dieses Wegs. Die folgenden Abschnitte gehen sie der Reihe nach durch.

Woher das Geld für den Kapitalstock kommt

Für die Herkunft des Geldes gibt es zwei Wege. Diese Entscheidung prägt das ganze Modell:

  • Aus Steuermitteln: Der Staat stellt das Geld aus dem Bundeshaushalt bereit, teilweise über Kredite. Beschäftigte zahlen dann keinen zusätzlichen Beitrag.

  • Aus Beiträgen: Beschäftigte und Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum bestehenden Rentenbeitrag ein. Der Staat muss dafür keine Schulden aufnehmen.

Das Generationenkapital folgte dem ersten Weg, die heute diskutierte gesetzliche Kapitalrente folgt dem zweiten.

Wer das Kapital anlegt und verwaltet

Bei der Aktienrente legt in beiden Fällen nicht die Rentenversicherung selbst das Geld an. Vorgesehen ist eine eigene staatlich getragene Stelle nach Art eines Staatsfonds. Sie investiert breit gestreut in Aktien und Aktienfonds. Diese Trennung soll verhindern, dass spätere Regierungen auf das Kapital zugreifen können. Die Anlage erfolgt zentral und nicht über einzelne Verträge bei privaten Anbietern.

Wie die Erträge bei den Versicherten ankommen

Hier liegt der größte Unterschied zwischen den Modellen der Aktienrente: 

  • Beim kollektiven Ansatz fließen die Erträge in die Rentenkasse und dämpfen den Beitragssatz für alle. Ein persönlicher Anspruch entsteht dabei nicht.

  • Beim individuellen Ansatz führt die Rentenversicherung für jeden Versicherten ein eigenes Kapitalkonto. Die spätere Zusatzrente hängt dann davon ab, wie viel auf diesem Konto liegt. 

Beide Wege ergänzen die umlagefinanzierte Rente, ersetzen sie aber nicht.

Vom FDP-Konzept zum Generationenkapital

Die Aktienrente ist keine neue Idee. Zwischen dem ersten Vorschlag und heute liegen mehrere Anläufe, von denen keiner unverändert geblieben ist. Diese Vorgeschichte erklärt, warum heute über Beiträge statt über Staatsschulden gesprochen wird.

Die Ursprungsidee einer gesetzlichen Aktienrente

Geprägt hat den Begriff die FDP vor der Bundestagswahl 2021. Ihr Vorschlag sah individuelle Kapitalkonten innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung vor, ausdrücklich nach schwedischem Vorbild. Ein Teil der Beiträge sollte umgeleitet und am Kapitalmarkt angelegt werden. In den Koalitionsvertrag der damaligen Regierung kam die Idee nur in abgeschwächter Form.

Das Generationenkapital im Rentenpaket II

2024 änderte sich der Charakter des Vorhabens grundlegend. Statt individueller Konten war ein kollektiver Kapitalstock geplant, den der Bund über ein Darlehen finanzieren sollte. Die Erträge sollten über den Finanzierungskosten liegen und der Rentenversicherung netto zufließen.

Das Vorhaben war Teil des Rentenpakets II. Der Gesetzesentwurf trug den Namen „Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals“. Der Bundestag beriet darüber im September 2024 in erster Lesung. Das Paket sollte außerdem das Rentenniveau längerfristig bei 48 % festschreiben. Vorgesehen war außerdem, die Nachhaltigkeitsrücklage von 20 % auf 30 % einer Monatsausgabe anzuheben.

Warum das Rentenpaket II nicht in Kraft trat

Verabschiedet wurde das Gesetz nie. Nach dem Bruch der Ampelkoalition im November 2024 endete die Legislaturperiode vorzeitig. Das Gesetzgebungsverfahren blieb unvollendet. Damit gibt es bis heute weder einen Kapitalstock noch einen geltenden Gesetzentwurf zur Aktienrente. Die Frage nach der zweiten Finanzierungsquelle blieb offen und stellte sich der neuen Regierung nochmals.

Der aktuelle Stand der Aktienrente: die gesetzliche Kapitalrente

Nach dem Regierungswechsel hat die Rentenreform die Aktienrente in veränderter Gestalt zurückgebracht. Die Grundlage dafür lieferte eine Expertenkommission im Sommer 2026. Die folgenden Abschnitte fassen zusammen, was sie vorschlägt und was noch aussteht.

Das empfiehlt die Expertenkommission

Die Alterssicherungskommission hat ihren Bericht am 23. Juni 2026 an die Bundesregierung übergeben. Er enthält 33 Empfehlungen zur Rentenreform. Im Kern steht eine gesetzliche Kapitalrente mit diesen Merkmalen:

  • Verpflichtend: Das System soll für alle aktiv Versicherten gelten.

  • Beitragsfinanziert: Beschäftigte und Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum bestehenden Rentenbeitrag ein.

  • Zentral verwaltet: Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral angelegt werden.

  • Schrittweise: Die Einführung soll in jährlichen Stufen erfolgen.

 

Wie viel Beschäftigte und Arbeitgeber zahlen sollen

Der neue Beitrag ersetzt den heutigen Rentenbeitrag nicht, sondern kommt daneben hinzu. Das Geld finanziert keine laufenden Renten, sondern landet auf einem eigenen Kapitalkonto für jeden Versicherten. Dort wird es am Kapitalmarkt angelegt und soll bis zum Ruhestand wachsen. Der Beitrag ist also die Finanzierungsquelle der Kapitalrente.

Vorgeschlagen sind dafür 2 % des Bruttolohns, die Beschäftigte und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte tragen. Auf jede Seite entfällt damit 1 % des Bruttolohns. Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € im Monat sind das rund 35 € für Sie. Denselben Betrag zahlt Ihr Arbeitgeber.

Der volle Satz gilt nicht sofort. Die Kommission empfiehlt, den Beitrag sukzessive in jährlichen Schritten von 0,5 Prozentpunkten anzuheben. So verteilt sich die Belastung für Beschäftigte und Unternehmen über mehrere Jahre.

 

Was für rentennahe Jahrgänge gilt

Ein Kapitalstock braucht Jahrzehnte, bis er nennenswerte Erträge abwirft. Menschen kurz vor dem Ruhestand hätten dafür zu wenig Ansparzeit. Für dieses Problem sieht die Kommission einen Übergangsfaktor vor.

Dahinter steckt ein Zuschlag bei der Rentenberechnung. Er schließt die Lücke zwischen einem Rentenniveau von 48 % und dem tatsächlich erreichten Niveau. Gelten soll er für Rentenneuzugänge ab 2032. Die Kosten trägt nach dem Vorschlag der Bundeshaushalt, der Beitragssatz bleibt davon unberührt.

Der Zuschlag ist zeitlich begrenzt. Sobald die Kapitalrente das Rentenniveau anhebt, soll er schrittweise wegfallen.

 

Was noch nicht entschieden ist

Ein Kommissionsbericht ist kein Gesetz und genau hier steht das Verfahren im September 2026. Offen sind vor allem diese Punkte:

  • Der Starttermin: Bundesregierung und Arbeitsministerium nennen bisher kein Jahr, ab dem die Beiträge fließen sollen.

  • Der Gesetzestext: Ein Referenten- oder Regierungsentwurf zur Kapitalrente liegt noch nicht vor.

  • Die Anlagestruktur: Offen ist, wer den Fonds führt und ob Versicherte zwischen Anlagen wählen.

Auf die Frage, wann die Aktienrente kommt, gibt es deshalb noch keine belastbare Antwort.

Das schwedische Vorbild

Sowohl das Ursprungskonzept als auch der Kommissionsvorschlag verweisen auf Schweden. Das Land verbindet seit Ende der 1990er-Jahre Umlage und Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rente. Wie die Aktienrente in Schweden funktioniert, zeigt ein Blick auf den Aufbau. Er macht außerdem deutlich, wo die deutschen Pläne abweichen.

So ist die schwedische Prämienrente aufgebaut

In Schweden fließen 18,5 % des rentenrelevanten Einkommens in die gesetzliche Rente. Davon gehen 16 % in die umlagefinanzierte Einkommensrente und 2,5 % in die kapitalgedeckte Prämienrente. Jeder Versicherte hat ein eigenes Prämienrentenkonto. Die Rentenbehörde verwaltet die Konten zentral und die Versicherten können aus einer Fondsauswahl wählen. Treffen sie keine Wahl, fließt das Kapital in AP7 Såfa, die Voreinstellung des staatlichen Pensionsfonds AP7.

 

Was sich auf Deutschland übertragen lässt

Der deutsche Vorschlag ähnelt dem schwedischen Modell in der Struktur, unterscheidet sich aber in wichtigen Punkten. Der Vergleich der beiden Systeme im Überblick:

Merkmal

Schweden (Prämienrente)

Deutschland (Vorschlag)

Beitrag

2,5 % des Einkommens

2 % des Bruttolohns

Herkunft

Teil des Gesamtbeitrags von 18,5 %

Zusätzlich zu den 18,6 %

Konten

Individuell je Versicherten

Individuell je Versicherten

Verwaltung

Zentral durch die Rentenbehörde

Zentral, Träger noch offen

Stand

Seit Jahrzehnten in Kraft

Empfehlung ohne Gesetz

Ein Punkt fällt dabei besonders auf. In Schweden ist die Prämienrente ein Teil des bestehenden Beitrags, in Deutschland käme sie zusätzlich hinzu. Genau dieser Punkt ist in der Debatte über die Aktienrente in Deutschland umstritten.

Vor- und Nachteile der Aktienrente

Kaum ein rentenpolitisches Vorhaben wird so unterschiedlich bewertet. Befürworter sehen eine überfällige Ergänzung, Kritiker ein unnötiges Risiko für die Alterssicherung. Die folgende Gegenüberstellung fasst das Pro und Contra der Aktienrente zusammen.

Chancen:

  • Kapitalmärkte können über lange Zeiträume eine höhere Rendite bringen als eine rein umlagefinanzierte Rente.

  • Die Finanzierung steht auf einer zweiten Grundlage und hängt nicht allein von Löhnen und Beschäftigung ab.

  • Jüngere Beitragszahler werden entlastet, wenn Erträge den Anstieg des Beitragssatzes dämpfen.

  • Eine getrennt verwaltete Stelle erschwert den politischen Zugriff auf das Kapital.

Risiken:

  • Kurseinbrüche können die erwarteten Erträge verringern oder über Jahre ausbleiben lassen.

  • Bei einer Finanzierung über Kredite muss die Rendite dauerhaft über den Zinskosten liegen.

  • Ein Kapitalstock wirkt erst nach Jahrzehnten, während Kosten sofort entstehen.

  • Zusätzliche Beiträge belasten Beschäftigte und Unternehmen, bevor eine Leistung entsteht.

Die Kritik an der Aktienrente kommt vor allem von Gewerkschaften und Sozialverbänden. Sie warnen davor, die Alterssicherung von den Finanzmärkten abhängig zu machen, und fordern stattdessen eine Stärkung der umlagefinanzierten Rente. Befürworter halten dagegen, dass höhere Beiträge oder ein sinkendes Rentenniveau die Alternative wären.

Unser Tipp

Nach diesem Überblick bleibt für Sie eine Frage offen: Was bedeutet das für Ihre eigene Vorsorge? Die Antwort hängt von Ihrem Alter, Ihrem Einkommen und Ihren Plänen ab. Ein Blick auf Ihre persönliche Situation schafft hier Klarheit. Die Berater der Volksbank Stuttgart gehen mit Ihnen durch, womit Sie im Alter rechnen können und welche Bausteine dazu passen.

Jetzt Termin vereinbaren

Was die Aktienrente für Ihre Altersvorsorge bedeutet

Die Reformdebatte wirkt abstrakt, betrifft aber drei Ebenen Ihrer Vorsorge. Auf jeder bewegt sich etwas anderes und auf einer davon entscheiden Sie allein. Die folgenden Abschnitte ordnen ein, was sich auf welcher Ebene bewegt.

 

Erste Ebene: Was sich in der gesetzlichen Rente ändert

Kurzfristig ändert sich nichts. Der Beitragssatz liegt weiterhin bei 18,6 % und eine Kapitalrente wird bisher nicht erhoben. Sollte der Vorschlag Gesetz werden, käme der zusätzliche Beitrag schrittweise hinzu. Ihre Ansprüche aus der umlagefinanzierten Rente bleiben davon unberührt.

 

Zweite Ebene: Wo das Altersvorsorgedepot ansetzt

Anders als die Kapitalrente ist diese Reform bereits beschlossen. Zum 1. Januar 2027 tritt das Altersvorsorgedepot an die Stelle der Riester-Rente und fördert das Anlegen in Wertpapiere staatlich. Mit der Aktienrente hat das Depot nur das Prinzip der Kapitaldeckung gemeinsam, sonst nichts. Die Aktienrente betrifft die gesetzliche Rente, das Depot Ihren privaten Vertrag. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen ohne Ihr Zutun weiter. Eine Umwandlung der Riester-Rente in das neue Depot ist förderunschädlich möglich.

Ein weiteres Angebot richtet sich an Familien. Für jedes Kind zahlt der Bund ab dem sechsten Geburtstag bis zum 18. Lebensjahr 10 € im Monat in ein Depot ein. Das Kabinett hat den Entwurf zur Frühstart-Rente am 12. August 2026 beschlossen.

 

Dritte Ebene: Was Sie unabhängig von der Reform tun können

Auf dieser Ebene warten Sie auf keinen Gesetzgeber. Legen Sie regelmäßig an, nutzen Sie denselben Effekt wie die Aktienrente: Zeit am Kapitalmarkt. Möglich ist das beispielsweise über einen Wertpapiersparplan oder ein eigenes Wertpapierdepot.

Kursverluste sind dabei jederzeit möglich und ein Mindestbetrag ist nicht zugesichert. Historische Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Entwicklungen. Wie Erträge besteuert werden, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann sich künftig ändern.

Eine Frau sitzt an einem Tisch im Gespräch mit einer weiteren Person, davor liegen Unterlagen und ein Laptop..

So begleitet Sie die Volksbank Stuttgart bei der Altersvorsorge

Ob und wann die Kapitalrente kommt, entscheidet die Politik. Wie Sie Ihre eigene Vorsorge gestalten, entscheiden Sie. Für den Aufbau haben Sie mehrere Bausteine, die sich in Renditechance und Schwankung unterscheiden. Die Möglichkeiten im Überblick:

  • meinSparplan: Damit legen Sie regelmäßig in Aktien, aktiv gemanagte Fonds und ETFs an, schon mit kleinen Raten. Kursverluste sind möglich, und über den späteren Wert gibt es keine Zusage.

  • MeinInvest: Der digitale Anlage-Assistent legt Ihr Geld nach Ihrem Anlageziel an. Der Wert schwankt, und laufende Kosten mindern den Ertrag.

  • Tagesgeld: Ihr Geld bleibt täglich verfügbar und unterliegt keiner Kursschwankung. Die Zinsen sind aktuell niedrig, und die Inflation kann den Realwert mindern.

  • Festgeld: Sie erhalten einen festen Zins über Laufzeiten von 3 bis 36 Monaten. Dafür ist Ihr Geld während der Laufzeit gebunden.

Sie möchten wissen, wie viel Sie für Ihre Altersvorsorge zurücklegen sollten? Die Berater der Volksbank Stuttgart schauen gemeinsam mit Ihnen, wie Sie gesetzliche Rente, geförderte Vorsorge und eigenes Sparen zusammenbringen – persönlich und verständlich in einer Filiale in Ihrer Nähe.

Fazit: Was offen ist und was Sie schon tun können

Die Aktienrente ist seit 2021 ein fester Begriff der Rentenpolitik, ohne dass bisher ein System entstanden wäre. Das Generationenkapital scheiterte am vorzeitigen Ende der Legislaturperiode. Der Vorschlag der Alterssicherungskommission führt die Idee weiter. Er setzt jedoch auf Beiträge statt auf Staatsschulden und auf individuelle Konten statt auf einen Sammelfonds. Ob daraus ein Gesetz wird, ist offen. Die Vorgeschichte zeigt, dass sich Zeitplan und Ausgestaltung noch einmal ändern können. Planbar bleibt für Sie deshalb vor allem, was nicht vom Bundestag abhängt. Das sind die geförderte Vorsorge über das Altersvorsorgedepot und Ihr eigenes Sparen am Kapitalmarkt. Dort gestalten Sie selbst.

Häufige Fragen zur Aktienrente

Muss ich bei der Aktienrente selbst Fonds auswählen?
  • Nach dem aktuellen Vorschlag wählen Sie nicht selbst aus. Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden. Ob es später Wahlmöglichkeiten gibt, wie Schweden sie bietet, ist bisher nicht entschieden.

Gilt die Aktienrente auch für Selbstständige und Beamte?
  • Die Kapitalrente soll für alle aktiv Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung gelten. Für Selbstständige ohne Versicherungspflicht und für Beamte gilt sie nach heutigem Stand nicht. Beim Altersvorsorgedepot der privaten Vorsorge sieht es anders aus, dort ist der Kreis der Förderberechtigten breiter.

Was passiert mit dem Geld bei einem Börsencrash?
  • Ein Kursrückgang trifft den Kapitalstock unmittelbar und mindert seinen Wert. Genau dieses Risiko steht im Zentrum der Kritik an der Aktienrente. Die Modelle setzen deshalb auf breite Streuung und lange Anlagezeiträume. Ein Verlustrisiko bleibt trotzdem bestehen.

Ist die Aktienrente dasselbe wie das Altersvorsorgedepot?
  • Nein, beide gehören zu verschiedenen Säulen der Alterssicherung. Sie schließen einander aber nicht aus. Kommt die Kapitalrente, zahlen Sie sie über den Rentenbeitrag, während das Altersvorsorgedepot ein privater Vertrag bleibt. Beides kann also nebeneinander bestehen.

Wie wirkt sich die Aktienrente auf die Höhe meiner Rente aus?
  • Das hängt davon ab, welches Modell sich durchsetzt. Ein kollektiver Fonds entlastet den Beitragssatz, ohne Ihre persönliche Rente zu erhöhen. Eine individuelle Kapitalrente dagegen käme als eigener Betrag zu Ihrer gesetzlichen Rente hinzu.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Frauen und Finanzen

Gender Pay Gap

Gender Pension Gap

Altersvorsorgedepot

Noch Fragen?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder besuchen Sie uns in einer unserer Filialen. Wir freuen uns auf Sie.

Termin vereinbaren

Mit unserer Online-Terminvereinbarung buchen Sie schnell und einfach Ihren Wunschtermin bei uns.

Jetzt Termin vereinbaren

Filiale finden

Besuchen Sie uns in einer unserer Filialen in Ihrer Nähe. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Zur Filialsuche