Ab dem 1. Januar 2027 gibt es keine neuen Riester-Verträge mehr. An ihre Stelle tritt ein neues gefördertes System für die private Altersvorsorge, das Altersvorsorgedepot. Möchten Sie Ihre Riester-Rente umwandeln, haben Sie dafür mehrere Wege. Ihr bestehender Vertrag bleibt dabei geschützt.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Wege Ihnen ab 2027 offenstehen. Sie lesen, wie der Übertrag in das neue System abläuft und was er kostet. Außerdem zeigen wir, welche Punkte bei Ihrer Entscheidung eine Rolle spielen.
Das Wichtigste zur Umwandlung der Riester-Rente auf den Punkt
Ihr bestehender Riester-Vertrag genießt Bestandsschutz. Er läuft ohne Ihr Zutun weiter.
Sie können Ihr Guthaben förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Die bisherige Förderung zahlen Sie dabei nicht zurück.
Ab 2027 muss der bisherige Anbieter den Wechsel nach fünf Jahren Vertragslaufzeit kostenfrei gewähren. Beim neuen Anbieter können eine Verwaltungspauschale von höchstens 150 € sowie Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Bei einer Kündigung fordert der Staat die Zulagen und Steuervorteile zurück. Die Erträge sind zusätzlich zu versteuern.
Was passiert ab 2027 mit Ihrem Riester-Vertrag?
Für alle Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 zustande kommen, gilt ein Bestandsschutz. Niemand kündigt Ihren Vertrag oder wandelt ihn automatisch um. Ihr Vertrag läuft damit unverändert weiter, samt der steuerlichen Förderung, die Sie bisher erhalten haben.
Es gibt auch keine Frist, bis zu der Sie sich entscheiden müssen. Sie können ab 2027 die Riester-Rente umwandeln – wenn Sie es möchten. Neu ist allein, dass Sie ab diesem Datum keinen Riester-Vertrag mehr neu abschließen. Für Ihren Altvertrag heißt das konkret:
Ihr Guthaben bleibt im Vertrag und entwickelt sich nach den vereinbarten Bedingungen weiter.
Die Zulagen und Steuervorteile aus den vergangenen Jahren bleiben Ihnen erhalten.
Sie bleiben förderberechtigt und zahlen weiter ein, setzen die Beiträge aus oder wechseln in das neue System.
Wege für Ihren bestehenden Vertrag
Ab 2027 stehen Ihnen mehrere Wege offen. Alle halten Ihre bisherige Förderung. Sie unterscheiden sich vor allem darin, ob Sie die Entscheidung später rückgängig machen können. Ob Sie Ihren Riester-Vertrag umwandeln oder unverändert lassen, entscheiden Sie selbst.
Die Wege im Überblick:
Weg | Was mit Ihren Zulagen passiert | Später noch änderbar |
Vertrag unverändert weiterführen | Bleiben erhalten, neue Zulagen kommen jährlich dazu | Ja |
Fördersystem wechseln, Vertrag behalten | Bleiben im Vertrag, künftige Zulagen folgen den neuen Regeln | Nein, kein Rückweg in die alte Förderung |
Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen | Bleiben erhalten, künftige Zulagen folgen den neuen Regeln | Nein, kein Rückweg in die alte Förderung |
Beiträge aussetzen | Bleiben erhalten, neue Zulagen entfallen | Ja |
Guthaben für selbst genutztes Wohneigentum nutzen | Bleiben erhalten und wandern in das Wohnförderkonto | Teilweise, durch Rückzahlung auf einen Altersvorsorgevertrag |
Die folgenden Kapitel gehen jeden dieser Wege einzeln durch.
Vertrag unverändert weiterführen
Für diesen Weg müssen Sie nichts unternehmen. Ihr Vertrag läuft mit den Konditionen weiter, die Sie beim Abschluss vereinbart haben. Dazu gehören diese vier Punkte:
Grundzulage: Sie beträgt 175 € jährlich.
Kinderzulage: Je nach Geburtsjahr des Kindes sind es 185 € oder 300 €.
Mindesteigenbeitrag: Sie zahlen 4 % Ihres Vorjahreseinkommens ein, abzüglich der Zulagen und höchstens 2.100 €. Mindestens sind es 60 € jährlich.
Beitragsgarantie: Ihr Anbieter sichert Ihre eingezahlten Beiträge und Zulagen zu.
Die Zulagen gibt es nur, wenn Sie den Mindesteigenbeitrag erreichen. Zahlen Sie weniger ein, kürzt sich die Zulage anteilig. Den Sonderausgabenabzug machen Sie weiterhin über Ihre Steuererklärung geltend. Diese Beitragsgarantie ist der wesentliche Unterschied zum neuen Altersvorsorgedepot, denn dort gibt es sie in dieser Form nicht.
Fördersystem wechseln
Sie können in die neue Förderung wechseln, ohne Ihren Vertrag anzufassen. Dafür genügt eine Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter. Ihr Riester-Vertrag bleibt mit allen übrigen Konditionen bestehen, auch die Beitragsgarantie.
Was sich ändert, ist allein die Förderung:
Die Zulagen berechnen sich künftig nach den neuen Regeln und fallen bei entsprechendem Eigenbeitrag höher aus.
Für die Zulagen gilt dann die Mindesteinzahlung von 120 € jährlich statt des bisherigen Mindesteigenbeitrags.
Ihr angespartes Guthaben bleibt unverändert im Vertrag.
Auch dieser Wechsel lässt sich nicht rückgängig machen. Ein Weg zurück in die alte steuerliche Förderung steht Ihnen danach nicht mehr offen.
Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen
Ab 2027 können Sie Ihre Riester-Rente in ein Altersvorsorgedepot umwandeln. Dabei handelt es sich um einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit einer neuen Fördersystematik. Wenn von einer Umwandlung die Rede ist, geht es meistens um den Weg in dieses Depot.
Kündigen müssen Sie Ihren bisherigen Vertrag dafür nicht. Stattdessen lassen Sie das Guthaben aus Ihrem Riester-Vertrag übertragen. Die bisherige Förderung geht mit. Eines ist dabei endgültig: Ein Wechsel zurück in die alte steuerliche Förderung ist nicht mehr möglich. Und wie Erträge besteuert werden, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann sich künftig ändern.
Für Ihre Entscheidung zählen vor allem vier Unterschiede zum bisherigen Vertrag:
Merkmal | Riester-Vertrag bisher | Neues Fördersystem ab 2027 |
Grundzulage | 175 € jährlich | bis zu 540 € jährlich |
Mindesteinzahlung | 4 % des Vorjahreseinkommens, mindestens 60 € | 120 € jährlich |
Beitragsgarantie | 100 % der Beiträge und Zulagen | im Depot keine, Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % bleiben wählbar |
Beginn der Auszahlung | je nach Vertrag unterschiedlich | frühestens im Alter von 65, spätestens von 70 Jahren |
Dazu kommt die Anlage: Sie können Ihre Riester-Rente in Aktien, ETFs oder Fonds umwandeln, denn im Depot legen Sie Ihr Geld in Wertpapiere an. Eine Garantie auf einen Mindestbetrag gibt es dort nicht. Außerdem steht erst am Ende der Ansparphase fest, welche Rendite herauskommt. Beim Standarddepot sind die Effektivkosten auf 1,0 % begrenzt, während ältere Riester-Verträge häufig hohe Abschlusskosten tragen. Ob Riester oder Altersvorsorgedepot mehr bringt, hängt vor allem von Ihrem Eigenbeitrag ab.
Wie viel Förderung in Ihrer Lebenssituation zusammenkommt, also Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus, rechnet unser Ratgeber zum Altersvorsorgedepot an vier Beispielen vor.
Beiträge aussetzen statt umwandeln
Sie müssen sich nicht sofort festlegen. Statt den Vertrag umzuwandeln, lassen Sie ihn ruhen und beitragsfrei stellen. Der Vertrag bleibt bestehen, Ihr Geld bleibt darin. Das hat diese Folgen:
Ihre bisherigen Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.
Neue Zulagen fließen nicht mehr, weil die Förderung an Ihre Einzahlungen gekoppelt ist.
Sie nehmen die Beiträge später jederzeit wieder auf und beantragen die Förderung nochmals.
Die Verwaltungskosten laufen weiter.
Ihre errechneten Rentenansprüche können sinken.
Eine schädliche Verwendung liegt dabei nicht vor. Der Staat fordert also nichts von Ihnen zurück.
Guthaben für die eigene Immobilie nutzen
Dieser Weg führt nicht in ein Depot, sondern in Ihre eigenen vier Wände. Beim Wohn-Riester setzen Sie das geförderte Kapital für eine selbst genutzte Immobilie ein. Möglich ist das für den Kauf, den Bau oder die Tilgung eines Darlehens.
Die Deutsche Rentenversicherung nennt dafür zwei Möglichkeiten: Sie wechseln in einen Wohn-Riester-Bausparvertrag oder entnehmen das Kapital aus dem bestehenden Vertrag.
Eine Rückforderung gibt es dabei nicht. Stattdessen entsteht ein Wohnförderkonto. Es hält fest, wie viel gefördertes Kapital in Ihrer Immobilie steckt, und wächst jährlich um 2 %. Zu Beginn der Rentenphase versteuern Sie diesen Betrag. Sie wählen zwischen einer Einmalbesteuerung mit 30 % Nachlass und einer jährlichen Verteilung bis zu Ihrem 85. Geburtstag.
Bei der Verteilung steht eine Änderung an. Der Gesetzgeber plant, sie auf fünf Jahre ab Beginn der Auszahlungsphase zu verkürzen. Bei Entnahmen vor dem 1. Januar 2028 bleibt es bei den bisherigen Regelungen. Bis zum Beginn der Auszahlungsphase können Sie Geld auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag einzahlen. Das mindert Ihr Wohnförderkonto entsprechend.
Was müssen Sie bei einer Kündigung beachten?
Eine Kündigung mit Auszahlung des Guthabens gilt im Riester-System als schädliche Verwendung. Sie unterscheidet sich damit grundlegend vom Übertrag. Eine Kündigung zieht vier Konsequenzen nach sich:
Ihr Anbieter zieht die bisher gewährten Zulagen direkt von Ihrem Guthaben ab.
Die über die Steuererklärung erhaltenen Steuerermäßigungen zieht er ebenfalls ab.
Die im Vertrag erwirtschafteten Erträge versteuern Sie nach der Auszahlung.
Reicht Ihr Guthaben für die Rückforderung nicht aus, fordert die Zulagenstelle den Restbetrag direkt von Ihnen zurück.
Anders sieht es beim Übertrag aus. Ab 2027 muss Ihr bisheriger Anbieter den Wechsel nach fünf Jahren Vertragslaufzeit kostenfrei gewähren. Beim neuen Anbieter können eine Verwaltungspauschale von höchstens 150 € sowie Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Eine Kündigung kostet Sie dagegen die gesamte bisher erhaltene Förderung.
Welche Faktoren beeinflussen die Wahl Ihres Weges?
Ob ein Wechsel zu Ihnen passt, hängt von Ihrem Vertrag und Ihrer Lebenssituation ab. Sechs Punkte fließen in die Überlegung ein:
Restlaufzeit: Je kürzer die Zeit bis zum Rentenbeginn, desto weniger Jahre bleiben, um Kursschwankungen bis zur Auszahlungsphase auszugleichen.
Garantiezins im Altvertrag: Ältere Verträge enthalten häufig einen Zins, den es am Markt heute nicht mehr gibt.
Kosten Ihres bestehenden Vertrags: Hohe Abschlusskosten und Verwaltungskosten schmälern Ihre Rendite über die Jahre. Die jährliche Information Ihres Anbieters nennt die tatsächlich angefallenen Kosten.
Höhe Ihrer Einzahlung: Die neue Grundzulage wächst mit Ihrem Sparbeitrag und fällt bei kleinen Beträgen entsprechend niedriger aus.
Ihre Risikobereitschaft: Im Depot ohne Garantie schwankt der Wert Ihres Guthabens, besonders spürbar bei kurzer Restlaufzeit.
Umkehrbarkeit: Der Wechsel in die neue Förderung lässt sich nicht rückgängig machen.
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, sich im Zweifelsfall neutral beraten zu lassen. Für den Vergleich brauchen Sie Ihre Vertragsunterlagen, denn sie zeigen, wie viel Geld bereits in Ihrer Altersvorsorge steckt.
Ihre Möglichkeiten bei der Volksbank Stuttgart
Welchen Weg Sie auch wählen, bei der Volksbank Stuttgart finden Sie das passende Produkt dazu:
UniProfiRente Select: Ihren bestehenden Riester-Vertrag führen Sie hier unverändert weiter, samt Zulagen und Beitragsgarantie. Dafür begrenzt die Garantie die Renditechancen.
Altersvorsorgedepot: Das neue Fördersystem startet zum 1. Januar 2027. Über die Vormerkung informieren wir Sie zum Start. Eine Beitragsgarantie ist dort nicht vorgesehen.
Bausparvertrag: Möchten Sie Ihr Guthaben für die eigene Immobilie einsetzen, führt der Weg über einen Wohn-Riester-Bausparvertrag. Das Kapital ist danach in der Immobilie gebunden.
meinSparplan: Ergänzend zur geförderten Vorsorge sparen Sie regelmäßig in Aktien, aktiv gemanagte Fonds und ETFs in Ihrem Wertpapierdepot. Dieser Sparplan erhält keine Zulagen, es fallen Orderkosten an und Kursverluste sind möglich.
In der Filiale prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, was in Ihrem Vertrag steckt und welcher der Wege dazu passt. Persönlich vor Ort statt per Chatbot, mit einem Ansprechpartner, der Ihren Vertrag kennt. Die Filiale in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Filialsuche.
Fazit: Sie haben Zeit für eine überlegte Entscheidung
Ihr Riester-Vertrag verliert durch die Reform nichts. Er läuft weiter und die Förderung aus den vergangenen Jahren bleibt Ihnen. Für viele Sparer bleibt der Altvertrag ein Baustein der Vorsorge fürs Alter.
Von den beschriebenen Wegen sind zwei neu. Beim Wechsel in die neue Förderung bleibt Ihr Vertrag samt Beitragsgarantie bestehen. Die Zulagen richten sich dann nach den neuen Regeln und fallen bei entsprechendem Eigenbeitrag höher aus. Beim Übertrag in das Altersvorsorgedepot kommen gedeckelte Kosten und mehr Spielraum am Kapitalmarkt hinzu, dafür entfällt die Beitragsgarantie. Weiterführen, Beiträge aussetzen und Wohn-Riester gab es auch bisher. Überlegen Sie sich Ihren nächsten Schritt in Ruhe, denn beide neuen Wege sind nicht umkehrbar. Eine Beratung hilft Ihnen dabei, die Folgen für Ihren Vertrag einzuschätzen.
Häufige Fragen zur Umwandlung der Riester-Rente
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