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Altersvorsorgedepot: Das ändert sich ab 2027

Mit dem Altersvorsorgedepot führt der Gesetzgeber ab 2027 ein neues staatlich gefördertes Vorsorgemodell für die private Altersvorsorge ein. Anders als bei der Riester-Rente wird das Geld künftig direkt in Wertpapiere wie Aktien-ETFs, Fonds und Anleihen investiert. Ziel ist es, langfristig Renditechancen durch Investments am Kapitalmarkt zu ermöglichen und gleichzeitig den Vermögensaufbau für das Alter staatlich zu fördern.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie das Altersvorsorgedepot funktioniert, welche Zulagen es gibt und welche Voraussetzungen für die staatliche Förderung gelten. Außerdem lesen Sie, welche Unterschiede es zur Riester-Rente gibt, welche Auszahlungsformen das Gesetz vorsieht und worauf Sparer beim neuen Vorsorgemodell achten sollten.

Das Wichtigste zum Altersvorsorgedepot auf den Punkt

  • Das Altersvorsorgedepot wird zum 1. Januar 2027 als neues staatlich gefördertes Vorsorgemodell eingeführt und löst die klassische Riester-Rente langfristig ab.

  • Sparer profitieren von staatlichen Förderungen wie einer jährlichen Grundzulage, Kinderzulagen und einem Berufseinsteigerbonus.

  • Das Altersvorsorgedepot investiert Geld in Wertpapiere wie ETFs, Fonds und Anleihen. Dadurch entstehen langfristige Renditechancen, gleichzeitig sind aber auch Wertschwankungen und Verluste möglich.

  • Während der Ansparphase wächst das eingezahlte Kapital durch staatliche Zulagen und mögliche Erträge am Kapitalmarkt. Die Auszahlung erfolgt später über eine lebenslange Rente oder einen Auszahlungsplan.

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Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein neues staatlich gefördertes Vorsorgemodell, das die klassische Riester-Rente ablöst. Es handelt sich um ein Wertpapierdepot, in das Sparer eigene Beiträge einzahlen und für das sie zusätzlich staatliche Zulagen erhalten können. Anders als bei klassischen privaten Rentenversicherungen fließen die Beiträge direkt in Anleihen, Fonds und ETFs. Eine Beitragsgarantie gibt es nicht – dadurch entstehen höhere Renditechancen, gleichzeitig sind aber auch Wertschwankungen und Verluste möglich.

Das neue Vorsorgemodell startet am 1. Januar 2027. Anbieter benötigen dafür eine staatliche Zulassung. Es gibt zwei Varianten: das Standarddepot und das individuelle Depot. Beide folgen denselben Förderregeln und werden als Vertrag zwischen Anbieter und Sparer abgeschlossen, unterscheiden sich jedoch bei der Auswahl der Anlagen.

Das Standarddepot

Das Standarddepot folgt einer vorgegebenen Anlagestrategie und investiert in ein breit gestreutes Portfolio. Die Zusammensetzung passt sich automatisch an das Alter des Sparers an. Dieses sogenannte Lifecycle-Prinzip setzt in jüngeren Jahren stärker auf Renditechancen und reduziert das Risiko mit zunehmendem Alter durch stabilere Anlagen.

Das Modell richtet sich vor allem an Sparer, die sich nicht selbst um Anlageentscheidungen kümmern möchten und eine möglichst einfache Form der Altersvorsorge bevorzugen.

Das individuelle Depot

Das individuelle Depot bietet mehr Freiheit bei der Geldanlage. Sparer entscheiden selbst , in welche Anleihen, Fonds oder ETFs das Kapital investiert wird – allerdings nur innerhalb des gesetzlich zugelassenen Anlageuniversums.

Dieses Modell eignet sich vor allem für Anleger mit Erfahrung am Kapitalmarkt, die ihre Altersvorsorge eigenständig verwalten möchten.

Wer bekommt die staatliche Förderung?

Förderberechtigt für das Altersvorsorgedepot sind grundsätzlich alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie Beamte. Auch Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die staatliche Förderung haben. Entscheidend ist, dass eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht oder eine vergleichbare Altersversorgung vorliegt.

Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sparer einen Mindestbeitrag leisten. Erforderlich ist ein jährlicher Eigenbeitrag von mindestens 120 €. Der maximal geförderte Betrag liegt bei 1.800 € pro Jahr liegen. Für darüber hinaus eingezahltes Kapital gibt es keine weiteren Zulagen. Zusätzlich sind Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 6.840 € steuerlich als Sonderausgaben absetzbar.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung des Altersvorsorgedepots besteht aus drei Bausteinen: der Grundzulage, der Kinderzulage und einem Berufseinsteigerbonus. Hinzu kommen steuerliche Vorteile über den Sonderausgabenabzug.

Grundzulage bis zu 540 € pro Jahr
  • Die Grundzulage berechnet sich nach einem Staffelmodell. Auf die ersten 360 € Jahresbeitrag zahlt der Staat 50 Cent pro eingezahltem Euro – maximal also 180 € Förderung. Für Beiträge zwischen 360 und 1.800 € zahlt der Staat zusätzlich 25 Cent pro Euro , wodurch sich die maximale Grundzulage auf 540 € pro Jahr erhöht.

    Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sparer mindestens 1.800 € pro Jahr in das Altersvorsorgedepot einzahlen.

Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus
  • Für Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird zusätzlich eine Kinderzulage von bis zu 300 € pro Jahr gezahlt. Familien können dadurch von einer deutlich höheren staatlichen Förderung profitieren.

    Sparer unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 €. Ziel ist es, junge Menschen früh an die private Altersvorsorge heranzuführen und langfristigen Vermögensaufbau zu fördern.

Steuerlicher Sonderausgabenabzug
  • Neben den staatlichen Zulagen können Sparer ihre Beiträge zum Altersvorsorgedepot steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Der maximal absetzbare Betrag liegt bei 6.840 € pro Jahr.

    Das Finanzamt prüft automatisch, ob die steuerliche Entlastung oder die staatlichen Zulagen für den Sparer günstiger sind. Im Alter müssen die späteren Auszahlungen jedoch versteuert werden. Dieses Prinzip wird als nachgelagerte Besteuerung bezeichnet.

4 Rechenbeispiele – so viel Förderung ist möglich

  • Lisa, 25

    Berufseinsteigerin, keine Kinder, 32.000 Euro brutto

    • Eigenbeitrag pro Jahr: 1.200 Euro 
    • Grundzulage: 390 Euro
    • Berufseinsteigerbonus (einmalig): 200 Euro
    • Gesamte Förderung im ersten Jahr: 590 Euro, ab dem zweiten Jahr: 390 Euro
    • Förderquote beim Altersvorsorgedepot: ca. 32,5 Prozent
  • Katrin, 35

    Verheiratet, 2 Kinder, 45.000 Euro brutto

    • Eigenbeitrag pro Jahr: 1.800 Euro 
    • Grundzulage: 540 Euro
    • Kinderzulage: 600 Euro
    • Gesamte Förderung im ersten Jahr: 1.140 Euro
    • Förderquote beim Altersvorsorgedepot: 63 Prozent
  • Michael, 50

    Alleinstehend, keine Kinder, 60.000 Euro brutto

    • Eigenbeitrag pro Jahr: 1.800 Euro 
    • Grundzulage: 540 Euro
    • Steuererstattung nach Günstigerprüfung: 279 Euro
    • Gesamte Förderung pro Jahr: 819 Euro (540 Euro Zulage und 279 Euro Steuererstattung)
    • Förderquote beim Altersvorsorgedepot: 30 Prozent
  • Sandra, 30

    Alleinerziehend, 2 Kinder, 18.000 Euro brutto

    Sandra mit Riester-Rente
     
    • Eigenbeitrag pro Jahr: 60 Euro
    • Grundzulage: 175 Euro
    • Kinderzulage: 600 Euro
    • Gesamte Förderung bei der Riester-Rente pro Jahr: 775 Euro, Förderquote: 1.292 Prozent
  • Sandra, 30

    Alleinerziehend, 2 Kinder, 18.000 Euro brutto

    Sandra mit Altersvorsorgedepot

    • Eigenbeitrag pro Jahr: 120 Euro
    • Grundzulage: 60 Euro
    • Kinderzulage: 240 Euro
    • Gesamte Förderung beim Altersvorsorgedepot pro Jahr: 300 Euro, Förderquote: 250 Prozent
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Auszahlungsphase: Ihre Optionen beim Altersvorsorgedepot

Die Auszahlungsphase des Altersvorsorgedepots beginnt mit dem Renteneintritt. Das Gesetz sieht drei Möglichkeiten vor, wie das angesparte Kapital ausgezahlt werden kann:

  • Lebenslange Leibrente: Das angesparte Kapital wird in eine monatliche Rente umgewandelt, die bis ans Lebensende ausgezahlt wird.

  • Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr: Das Guthaben wird über einen festgelegten Zeitraum schrittweise ausgezahlt. Die Auszahlungen laufen mindestens bis zum 85. Lebensjahr.

  • Einmalige Kapitalentnahme von bis zu 30 %: Zum Renteneintritt dürfen Sparer bis zu 30 % des angesparten Kapitals auf einmal entnehmen. Der verbleibende Betrag fließt anschließend in eine Leibrente oder einen Auszahlungsplan.

Außerdem bleiben die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung. Steuerlich gilt die nachgelagerte Besteuerung: Die Auszahlungen werden im Rentenalter mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Welche Auszahlungsform später sinnvoll ist, hängt unter anderem von Ihrer finanziellen Situation, Ihrem Sicherheitsbedürfnis und Ihren Plänen für den Ruhestand ab. Die Berater der Volksbank Stuttgart unterstützen Sie dabei, frühzeitig eine passende Strategie für Ihre Altersvorsorge zu entwickeln.

Das Altersvorsorgedepot startet zum 01. Januar 2027 starten

Wer bereits heute Geld für die private Altersvorsorge investieren möchte, kann schon jetzt mit einem Wertpapiersparplan regelmäßig in ETFs, Fonds oder Anleihen investieren.

Mit meinSparplan der Volksbank Stuttgart bauen Sie Schritt für Schritt Vermögen auf und bleiben bei Sparrate und Anlage flexibel. Gleichzeitig sammeln Sie bereits Erfahrungen mit langfristigen Investments am Kapitalmarkt – unabhängig davon, ob Sie später zusätzlich ein Altersvorsorgedepot nutzen möchten.

Mehr zum Sparplan

Altersvorsorgedepot und Riester-Rente: Was ändert sich?

Mit dem Altersvorsorgedepot führt der Gesetzgeber ab 2027 ein neues staatlich gefördertes Vorsorgemodell ein, das die klassische Riester-Rente langfristig ablöst. Bestehende Riester-Verträge bleiben davon zunächst unberührt und laufen weiterhin unter den bisherigen Bedingungen. Neue Riester-Verträge können ab dem 1. Januar 2027 jedoch nicht mehr abgeschlossen werden.

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen Riester-Rente und Altersvorsorgedepot im Vergleich:

Merkmal

Riester-Rente

Altersvorsorgedepot (ab 2027)

Anlageform

Rentenversicherung, Banksparplan oder Fondssparplan

Wertpapierdepot mit Anleihen, Fonds und Aktien-ETFs

Beitragsgarantie

Ja, 100 % Beitragserhalt

Nein

Grundzulage

175 € pro Jahr

Bis zu 540 € pro Jahr

Kinderzulage

Bis zu 300 € pro Kind und Jahr

Bis zu 300 € pro Kind und Jahr

Auszahlung

Lebenslange Leibrente

Leibrente oder Auszahlungsplan bis mindestens 85 Jahre sowie eine Kapitalentnahme von bis zu 30 % zum Rentenbeginn

Besteuerung

Nachgelagerte Besteuerung

Nachgelagerte Besteuerung

Ob ein bestehender Riester-Vertrag weiterhin sinnvoll ist oder ein späterer Wechsel ins Altersvorsorgedepot infrage kommt, hängt unter anderem von der Vertragslaufzeit, den Effektivkosten, den bisherigen Förderungen und den persönlichen Vorsorgezielen ab.

Die Berater der Volksbank Stuttgart unterstützen Sie dabei, Ihre aktuelle Vorsorgesituation einzuordnen und die Unterschiede zwischen Riester-Rente und Altersvorsorgedepot besser zu verstehen – persönlich, telefonisch oder online.

Vor- und Nachteile des Altersvorsorgedepots

Das Altersvorsorgedepot kombiniert staatliche Förderung mit den Renditechancen des Kapitalmarkts. Wer langfristig investiert und Kursschwankungen aushalten kann, profitiert von einem Vorsorgemodell mit höherem Ertragspotenzial als klassische Sparprodukte oder Rentenversicherungen mit festen Zinsen.

Chancen:

  • Staatliche Förderung: Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus erhöhen die Förderung durch direkte staatliche Zuschüsse.

  • Chancen auf höhere Rendite: Die Anlage in Anleihen, Fonds und ETFs ermöglicht langfristig höhere Ertragschancen als klassische Sparprodukte mit festen Zinsen.

  • Steuerliche Entlastung: Der Sonderausgabenabzug kann die Steuerlast während der Ansparphase reduzieren.

  • KV-/PV-beitragsfreie Auszahlung: Die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot unterliegen nicht der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.

Risiken: 

  • Keine Beitragsgarantie: Anders als bei der klassischen Riester-Rente gibt es keine Garantie auf den Erhalt der eingezahlten Beiträge. Der Depotwert kann schwanken und zeitweise unter den Einzahlungen liegen.

  • Marktrisiko: Entwicklungen an den Kapitalmärkten wirken sich direkt auf das angesparte Kapital aus. Historische Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Entwicklungen.

  • Steuerpflicht im Rentenalter: Die Auszahlungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung und müssen im Ruhestand versteuert werden.

  • Effektivkosten im Blick behalten: Verwaltungs- und Produktkosten können die langfristige Rendite reduzieren. 

Weitere Zulagen und Steuervorteile

Kinderzulage

Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie für jeden selbst eingezahlten Euro eine Kinderzulage von 1 Euro, maximal 300 Euro pro Kind und Jahr. Die Kinderzulage wird auf den Vertrag des Elternteils ausgezahlt, der das Kindergeld erhält.

Bonus für Berufsneulinge

Wer bei Vertragsschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig einen Bonus von 200 Euro. Der Betrag wird direkt ins Depot eingezahlt – zusätzlich zu den regulären Zulagen. Für junge Berufstätige ist der Einstieg daher besonders attraktiv.

Steuerliche Vorteile

Geförderte Eigenbeiträge und Zulagen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Außerdem können Sie zusätzliche Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 6.840 Euro pro Jahr einzahlen. Auszahlungen, die auf geförderte Anteile entfallen, sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. In der Rentenphase ist dieser oft geringer ist als in der Erwerbsphase. Von ungeförderten Beiträgen ist später nur der Ertragsanteil zu versteuern.1

Fazit: Eine neue Möglichkeit für die private Altersvorsorge

Ab 2027 gibt es mit em Altersvorsorgedepot ein neues Modell der privaten Altersvorsorge, das staatliche Förderung mit den Renditechancen der Kapitalmärkte verbindet. Im Vergleich zur klassischen Riester-Rente bietet das Altersvorsorgedepot mehr Flexibilität und höhere Ertragschancen, gleichzeitig kann es aber auch Wertschwankungen unterliegen. Ob das neue Vorsorgedepot zur eigenen Strategie passt, hängt vor allem von der persönlichen Risikobereitschaft, dem Anlagehorizont und den finanziellen Zielen ab.

Die Berater der Volksbank Stuttgart unterstützen Sie dabei, verschiedene Möglichkeiten der Altersvorsorge besser einzuordnen und eine langfristige Strategie für Ihren Vermögensaufbau und Ihre Rente zu entwickeln.

Häufige Fragen zum Thema Altersvorsorgedepot

Ist das Altersvorsorgedepot bereits beschlossen?

Ja, der Bundestag hat die Reform der privaten Altersvorsorge im März 2026 beschlossen. Das Altersvorsorgedepot startet zum 1. Januar 2027 und löst die Riester-Rente als staatlich gefördertes Vorsorgemodell langfristig ab. Einzelne Details zur praktischen Umsetzung werden sich bis zum Start noch konkretisieren.

Warum wird das Altersvorsorgedepot eingeführt?

Mit dem Altersvorsorgedepot möchte der Gesetzgeber die private Altersvorsorge modernisieren und stärker auf langfristigen Vermögensaufbau am Kapitalmarkt ausrichten. Im Unterschied zur klassischen Riester-Rente bietet das neue Modell mehr Flexibilität und höhere Renditechancen durch Investments in ETFs, Fonds und Anleihen.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot kann besonders für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem langen Anlagehorizont interessant sein. Familien profitieren zusätzlich von Kinderzulagen, während Berufseinsteiger unter 25 Jahren einen einmaligen Bonus erhalten. Grundsätzlich gilt: Je länger das Kapital investiert bleibt, desto besser lassen sich mögliche Kursschwankungen ausgleichen.

Welche Nachteile hat ein Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot bietet keine Beitragsgarantie. Dadurch kann der Wert des angesparten Kapitals schwanken und zeitweise auch unter die eingezahlten Beiträge fallen. Zusätzlich unterliegen die späteren Auszahlungen der nachgelagerten Besteuerung. Historische Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Entwicklungen.

Ab wann ist das Altersvorsorgedepot verfügbar?

Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Gleichzeitig können ab diesem Zeitpunkt keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.

Kann ich das Altersvorsorgedepot vorzeitig auflösen?

Eine vorzeitige Auszahlung vor dem gesetzlichen Renteneintritt gilt als förderschädlich. In diesem Fall müssen erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile zurückgezahlt werden. Das Altersvorsorgedepot ist deshalb vor allem auf einen langfristigen Vermögensaufbau bis zum Ruhestand ausgelegt.

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