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Zwei Frauen, die Teil einer gemeinnützigen Stiftung sind, umarmen sich.

Steuervorteile bei Stiftungen

Steuern sparen und gleichzeitig etwas bewegen? Eine Stiftung kann genau das verbinden. Ob gemeinnützige Stiftung oder Familienstiftung – das Thema „Stiftung und Steuern“ bietet spannende Möglichkeiten, Vermögen langfristig zu strukturieren und steuerlich sinnvoll einzusetzen. In unserem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zur Besteuerung von Stiftungen in Deutschland, die Unterschiede bei den Steuervorteilen von gemeinnützigen Stiftungen und Familienstiftungen und sehen an einem Praxisbeispiel, welche steuerlichen Vorteile die Gründung einer Stiftung wirklich bringen.

Das Wichtigste zu den Steuervorteilen einer Stiftung auf den Punkt

  • Die steuerliche Behandlung einer Stiftung hängt stark davon ab, ob sie gemeinnützig oder privatnützig ausgestaltet ist. Gemeinnützige Stiftungen können von vielen Steuerarten befreit sein, während privatnützige Stiftungen grundsätzlich besteuert werden.
  • Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen können steuerlich geltend gemacht werden und so das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Zusätzlich gibt es besondere Regelungen für Zustiftungen, die über mehrere Jahre verteilt berücksichtigt werden können.

  • Familienstiftungen bieten keine direkten Steuervorteile beim Einbringen von Vermögen, können aber bei der langfristigen Vermögensstrukturierung eine Rolle spielen. Dabei gelten unter anderem feste Steuersätze sowie besondere Regelungen wie die Erbersatzsteuer.

  • Ob sich eine Stiftung steuerlich lohnt, hängt immer von der individuellen Situation ab. Entscheidend sind unter anderem Einkommen, Vermögen, Ziele und die konkrete Ausgestaltung der Stiftung.

Wie werden Stiftungen in Deutschland besteuert?

Eine Stiftung ist eine Körperschaft des Privatrechts und kann grundsätzlich von jeder Person gegründet werden. Wie eine Stiftung in Deutschland besteuert wird, hängt vor allem davon ab, welchen Zweck sie verfolgt. Steuerlich wird dabei zwischen gemeinnützigen Stiftungen und privatnützigen Stiftungen, etwa einer Familienstiftung, unterschieden. Gemeinnützige Stiftungen können von den meisten Steuerarten befreit sein, wenn sie die Voraussetzungen der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) erfüllen. Eigennützige Stiftungen, etwa eine Familienstiftung, unterliegen dagegen grundsätzlich der Besteuerung und fallen unter die allgemeine Körperschaftsteuerpflicht.

Steuerliche Vorteile einer gemeinnützigen Stiftung

Mit einer gemeinnützigen Stiftung können Sie als Stifter Steuern sparen – vorausgesetzt, sie erfüllt die Vorgaben der Abgabenordnung (AO). Dieses Gesetz regelt im deutschen Steuerrecht, wann eine Stiftung oder Organisation als gemeinnützig gilt. Damit die Stiftung steuerlich begünstigt wird, müssen vor allem drei Dinge erfüllt sein:

  • Sie muss ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen, die dem Allgemeinwohl dienen, zum Beispiel in Bereichen wie Bildung, Umwelt oder Kultur.

  • Sie muss diese Zwecke unmittelbar selbst umsetzen.

  • Sie muss dabei selbstlos handeln. Das heißt: Die Stiftung darf keine eigenen wirtschaftlichen Interessen in den Vordergrund stellen und keine Gewinne oder Erträge an Stifter oder andere Personen ausschütten. 

Sind diese Voraussetzungen erfüllt und vom Finanzamt anerkannt, greifen verschiedene steuerliche Vorteile:

  • Steuerfreiheit bei Erträgen: Ist die Stiftung als gemeinnützig anerkannt, entfällt in vielen Fällen die Körperschaftsteuer. Auch eine Gewerbesteuer fällt in der Regel nicht an, solange kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt. 

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer: Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung sind von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Das gilt sowohl für Übertragungen zu Lebzeiten als auch im Erbfall. Zusätzlich kann die Erbschaftsteuer rückwirkend entfallen, wenn geerbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten in eine gemeinnützige Stiftung eingebracht wird.

  • Spendenabzug und Sonderausgaben: Spenden können mit bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich zum normalen Spendenabzug können Zustiftungen in das Stiftungsvermögen steuerlich berücksichtigt werden: Bis zu 1 Million Euro (bei Ehepaaren 2 Millionen Euro) lassen sich über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt absetzen und mindern so das zu versteuernde Einkommen.

  • Steuervorteile bei der Stiftungsgründung: Bereits bei der Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung fallen keine Erbschaft- und Schenkungsteuern an. Auch die Grunderwerbsteuer entfällt, wenn Immobilien in eine anerkannte gemeinnützige Stiftung eingebracht werden.

Weitere Steuerbefreiungen: Je nach Ausgestaltung der gemeinnützigen Stiftung können zusätzliche Steuervorteile greifen. Viele Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit, für bestimmte Grundstücke kann eine Grundsteuerbefreiung möglich sein. Gewerbesteuer fällt nur an, wenn die Stiftung tatsächlich gewerblich tätig wird.

Steuervorteile einer Familienstiftung

Auch bei einer privatnützigen Stiftung wie einer Familienstiftung spielt das Thema Stiftung und Steuern eine wichtige Rolle. Anders als gemeinnützige Stiftungen ist sie zwar nicht steuerbefreit, kann aber in bestimmten Bereichen steuerlich effizient ausgestaltet werden, vor allem bei der langfristigen Verwaltung von Vermögen. Die Familienstiftung ist also kein klassisches Steuersparmodell, kann aber insbesondere bei der langfristigen Strukturierung und Weitergabe von Vermögen steuerliche Vorteile bieten:

  • Niedrige laufende Besteuerung: Einkünfte der Familienstiftung, etwa aus Kapitalanlagen oder Immobilien, unterliegen der Körperschaftsteuer von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. In der Praxis ergibt sich daraus häufig eine Steuerbelastung von unter 16 %. Im Vergleich dazu kann der persönliche Einkommensteuersatz bei Privatpersonen deutlich höher liegen.

  • Langfristige Vermögensstruktur: Eine Familienstiftung ermöglicht es, Vermögen gebündelt über mehrere Generationen zu verwalten. Da Erträge zunächst auf Stiftungsebene besteuert werden, kann sich daraus ein anderer steuerlicher Effekt ergeben als bei einer direkten Besteuerung auf Ebene von Privatpersonen.

  • Gestaltung bei Erbschaft und Schenkung: Die Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung kann steuerlich gestaltet werden, etwa im Rahmen der Nachfolgeplanung. Je nach Struktur und Vermögensart lassen sich dabei unterschiedliche steuerliche Effekte nutzen.

  • Erbersatzsteuer mit Planungsspielraum: Eine Besonderheit ist die sogenannte Erbersatzsteuer, die in der Regel alle 30 Jahre anfällt. Dabei wird ein fiktiver Erbfall angenommen und das Stiftungsvermögen besteuert. Grundlage ist das Nettovermögen der Stiftung, wodurch sich je nach Strukturierung gewisse Gestaltungsspielräume ergeben können.

Praxisbeispiel: Steuern sparen durch die Gründung einer Stiftung

Wie sich Steuervorteile einer Stiftung konkret auswirken können, zeigt ein vereinfachtes Rechenbeispiel.

Ein Ehepaar hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 180.000 € und entscheidet sich, eine eigene gemeinnützige Stiftung zu gründen. Zur Ausstattung des Stiftungsvermögens bringen beide insgesamt 400.000 € ein. Dieser Betrag wird über vier Jahre verteilt, also mit jeweils 100.000 € pro Jahr. Die eingebrachten Beträge können unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen in jedem dieser vier Jahre:

  • ohne Stiftung: 180.000 €

  • mit Stiftung: 80.000 € (180.000 € - 100.000 €)

Die Einkommensteuer berechnet das Finanzamt dann auf Basis des reduzierten Einkommens. 

Steuervorteil dank Stiftungsgründung

ohne Stiftung

mit Stiftung

steuerbare Jahreseinkünfte

180.000 €

180.000 €

Abzug Sonderausgaben

0 €

- 100.000 €

zu versteuerndes Einkommen

180.000 €

80.000 €

Einkommenssteuer inkl. Soli*

ca. 58.500 €

ca. 18.200 €

Steuerersparnis pro Jahr

40.300 €

*Die Steuerwerte basieren auf typisierten Durchschnittssätzen zur Veranschaulichung.

Eine Stiftung kann dazu beitragen, steuerliche Belastungen über mehrere Jahre zu verteilen und zu reduzieren. Wie groß dieser Effekt ist, hängt jedoch stark von Einkommen, Vermögen und Gestaltung der Stiftung im Einzelfall ab.

 

Ein älteres Ehepaar schaut in die Natur.

Die StiftungGemeinschaft der Volksbank Stuttgart

Die StiftungGemeinschaft der Volksbank Stuttgart bietet eine einfache Möglichkeit, sich gemeinnützig zu engagieren, ohne selbst eine eigene Stiftung zu gründen:

  • Einfacher Einstieg: Sie können sich bereits mit vergleichsweise kleineren Beträgen beteiligen, ohne eigenen Verwaltungsaufwand.

  • Vermögen bleibt erhalten: Ihr eingebrachtes Kapital bleibt bestehen, während die Erträge für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden.

  • Steuerliche Berücksichtigung möglich: Zuwendungen können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben steuerlich geltend gemacht werden, zum Beispiel als Spenden oder Zustiftungen.

  • Flexibel nutzbar: Die Stiftung kann auch in die eigene Vermögens- und Nachfolgeplanung eingebunden werden.

So können Sie mit der StiftungGemeinschaft Ihr Vermögen strukturiert einsetzen und gleichzeitig steuerliche Rahmenbedingungen für sich nutzen.

Fazit: Stiftung und Steuern – lohnt sich das?

Ob sich eine Stiftung steuerlich lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab. Entscheidend sind vor allem die Ziele, die Vermögensstruktur und die Frage, ob eine gemeinnützige Stiftung oder eine Familienstiftung besser passt.

Klar ist: Beim Thema Stiftung und Steuern gibt es interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Gemeinnützige Stiftungen können steuerlich begünstigt sein, etwa bei Spenden, Zustiftungen oder der Übertragung von Vermögen. Familienstiftungen wiederum können für die langfristige Verwaltung und Weitergabe von Vermögen interessant sein.

Trotzdem ist eine Stiftung kein Selbstläufer und auch kein pauschales Steuersparmodell. Sie muss rechtlich, steuerlich und persönlich zur eigenen Situation passen. Wer sich mit dem Thema beschäftigt, sollte deshalb nicht nur auf mögliche Steuervorteile einer Stiftung schauen, sondern auch auf Aufwand, Zweck und langfristige Ziele.

Häufige Fragen zum Thema Stiftung und Steuern

Wie funktioniert die Besteuerung von Unternehmensstiftungen?

Die Besteuerung von Unternehmensstiftungen hängt vor allem davon ab, ob sie gemeinnützig oder privatnützig ausgestaltet sind. Gemeinnützige Unternehmensstiftungen können steuerlich begünstigt sein, während privatnützige Stiftungen grundsätzlich der Körperschaftsteuer unterliegen.

In der Praxis werden Unternehmensstiftungen häufig im Rahmen der Nachfolgeplanung eingesetzt. Durch die Übertragung eines Unternehmens auf eine Stiftung kann der Übergang langfristig strukturiert werden, ohne dass sofort hohe steuerliche Belastungen entstehen.

Zudem können Unternehmensstiftungen Beteiligungen an Unternehmen halten und daraus Einkünfte wie Dividenden oder Veräußerungsgewinne erzielen. Diese werden auf Stiftungsebene besteuert, oft zu anderen Konditionen als bei Privatpersonen.

Was sind die Steuervorteile einer Stiftung gegenüber denen einer Kapitalgesellschaft?

Die Steuervorteile einer Stiftung und einer Kapitalgesellschaft, etwa einer GmbH, sind in vielen Bereichen vergleichbar, es gibt aber einige wichtige Unterschiede.

Grundsätzlich unterliegen sowohl Stiftungen als auch Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer. Auch steuerliche Regelungen wie § 8b KStG gelten für beide: Gewinne aus der Veräußerung von Unternehmensanteilen sind dadurch zu 95 % steuerfrei, lediglich 5 % werden besteuert. Bei ausreichender Beteiligung können auch Gewinnausschüttungen entsprechend begünstigt sein.

Ein wichtiger Unterschied liegt jedoch bei der Gewerbesteuer: Kapitalgesellschaften gelten gesetzlich immer als Gewerbebetrieb und unterliegen daher grundsätzlich der Gewerbesteuer, auch wenn sie nur Vermögen verwalten. Stiftungen hingegen zahlen nur dann Gewerbesteuer, wenn sie tatsächlich gewerblich tätig sind.

Ein weiterer Unterschied ist der Vermögensschutz: Während Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum Privatvermögen gehören und damit grundsätzlich pfändbar sind, gehört das Vermögen einer Stiftung rechtlich niemandem persönlich. Dadurch kann es stärker vom Privatvermögen getrennt sein.

Kann man eine Stiftung von der Steuer absetzen?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist, dass es sich um eine gemeinnützige Stiftung handelt. Nur dann können Zuwendungen steuerlich berücksichtigt werden.

Spenden an eine gemeinnützige Stiftung können als Sonderausgaben abgezogen werden. Konkret bedeutet das: Bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte können steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen.

Darüber hinaus gibt es einen zusätzlichen Vorteil bei sogenannten Zustiftungen, also Einlagen in das Stiftungsvermögen. Hier können bis zu 1 Million Euro (bei Ehepaaren 2 Millionen Euro) über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt steuerlich abgesetzt werden, zusätzlich zum regulären Spendenabzug. Wichtig dabei ist, dass die Stiftung offiziell als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt sein muss. Außerdem ist in der Regel ein Nachweis erforderlich, etwa eine Spendenbescheinigung bei größeren Beträgen.

Für privatnützige Stiftungen, wie eine Familienstiftung, gilt das nicht: Hier können Einlagen in der Regel nicht steuerlich abgesetzt werden.

Wie hoch sind die Steuern bei einer Stiftung?

Bei einer gemeinnützigen Stiftung können viele Steuern entfallen. Sind die Voraussetzungen der Abgabenordnung erfüllt, fällt in der Regel keine Körperschaftsteuer und keine Gewerbesteuer auf Erträge an. Auch bei der Umsatzsteuer können je nach Tätigkeit Vergünstigungen greifen.

Anders sieht es bei privatnützigen Stiftungen aus: Hier werden Erträge grundsätzlich besteuert. Die Körperschaftsteuer liegt bei 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag, was einer Gesamtbelastung von rund 16 % entspricht. Zusätzlich können auf bestimmte Kapitalerträge 25 % Kapitalertragsteuer anfallen.

Kommt es zu einer Gewinnausschüttung an Begünstigte, unterliegen diese in der Regel der Abgeltungsteuer von etwa 26,375 %.

Eine Besonderheit ist außerdem die sogenannte Erbersatzsteuer. Diese fällt bei Familienstiftungen in der Regel alle 30 Jahre an und orientiert sich an der Erbschaftsteuer.

Was besagt die 5 %-Regel für private Stiftungen?

Die sogenannte 5 %-Regel ist kein fest im Gesetz verankerter Wert, sondern ein praxisnaher Richtwert. Gemeint ist damit, dass eine Stiftung einen Teil ihrer Erträge regelmäßig für ihren Zweck einsetzen sollte. Häufig wird dabei eine Größenordnung von rund 5 % des Stiftungsvermögens genannt.

Hintergrund ist ein wichtiger Grundsatz im deutschen Steuerrecht: Die Mittel einer Stiftung sollen zeitnah für den Stiftungszweck verwendet werden. Diese Vorgabe ergibt sich aus der Abgabenordnung (AO) und betrifft vor allem gemeinnützige Stiftungen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Mittel nicht dauerhaft angesammelt, sondern tatsächlich für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden.

Gleichzeitig gilt der Grundsatz der Kapitalerhaltung. Das bedeutet, dass das ursprüngliche Stiftungsvermögen erhalten bleibt, während in der Regel nur die erwirtschafteten Erträge verwendet werden.

Eine Besonderheit ist außerdem die sogenannte Drittelregelung. Danach darf eine Stiftung bis zu einem Drittel ihres Einkommens für den Unterhalt des Stifters und seiner Angehörigen verwenden, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren (§ 58 Nr. 5 AO).

Für privatnützige Stiftungen, wie eine Familienstiftung, hat die 5 %-Regel hingegen keine Bedeutung. Hier stehen andere steuerliche und rechtliche Aspekte im Vordergrund.

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