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Eine Selbstständige prüft am Laptop entspannt ihr Altersvorsorgedepot

Altersvorsorgedepot für Selbstständige

Selbstständige müssen ihre Altersvorsorge selbst aufbauen. Viele sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und riskieren so eine Vorsorgelücke. Das Altersvorsorgedepot für Selbstständige bietet ab 2027 erstmals auch dieser Gruppe eine geförderte Vorsorge.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt ist und wie hoch die Zulagen ausfallen. Sie lesen außerdem, wie sich das Depot von der Rürup-Rente unterscheidet. Außerdem zeigen wir, was Sie schon heute für Ihre Altersvorsorge tun können.

Das Wichtigste zum Altersvorsorgedepot für Selbstständige auf den Punkt

  • Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot und startet zum 1. Januar 2027.
  • Erstmals sind auch Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung unmittelbar förderberechtigt, unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung.

  • Die Grundzulage beträgt bis zu 540 € im Jahr, dazu kommt je Kind eine Kinderzulage von bis zu 300 €.

  • Anders als die Rürup-Rente bleibt das Depot flexibel, mit Auszahlungsplan und vererbbarem Restkapital. Die staatliche Förderung müssen Erben dann aber zurückzahlen.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein neues, staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Es ist Teil der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Anleger sparen in der Ansparphase in Wertpapiere und erhalten dafür staatliche Zulagen.

Anders als bei der Riester-Rente gibt es keine verpflichtende Beitragsgarantie mehr. Das Geld fließt in Aktien, aktiv gemanagte Fonds und ETFs und bietet so mehr Renditechancen, birgt aber auch Kursrisiken. Für ein Standarddepot gilt eine Kostenobergrenze von 1,0 % Effektivkosten im Jahr.

Warum die Altersvorsorge bei Selbstständigen besonders wichtig ist

Von den rund 3,6 Millionen Selbstständigen in Deutschland zahlen nur etwa 10 % in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Etwa 72 % sind nicht verpflichtend fürs Alter abgesichert. Ihre spätere gesetzliche Rente fällt deshalb gering aus oder bleibt ganz aus. Umso wichtiger ist es, dass Sie selbst vorsorgen.

Nicht alle Selbstständigen sind frei von der Versicherungspflicht. Die Deutsche Rentenversicherung nennt mehrere Gruppen, die trotz Selbstständigkeit pflichtversichert sind.

  • Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind

  • Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse

  • Lehrer, Erzieher, Hebammen und Pflegepersonen

  • Selbstständige mit nur einem Auftraggeber

Alle anderen Selbstständigen können freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Viele setzen jedoch ganz auf private Lösungen. Genau hier eröffnet das Altersvorsorgedepot für Selbstständige einen neuen, geförderten Weg.

Sind Selbstständige beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?

Ja, nach dem beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz sind Selbstständige erstmals unmittelbar förderberechtigt. Das unterscheidet das Depot von der Riester-Rente. Dort waren Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht nur über einen förderberechtigten Ehepartner mittelbar gefördert.

Laut Bundesfinanzministerium hat der Gesetzgeber den Kreis der Berechtigten erweitert. Neu dazugekommen sind:

  • Gewerbetreibende mit Einkünften nach § 15 EStG und Freiberufler nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG, die eine Steuererklärung abgegeben haben,

  • Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, etwa Ärzte, Apotheker oder Anwälte.

Ob Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, spielt dann keine Rolle mehr. Damit steht das Altersvorsorgedepot für Selbstständige auch Gewerbetreibenden und Freiberuflern offen, die bisher außen vor waren. Die Reform ist beschlossen; Einzelheiten der Umsetzung legt die Bundesregierung bis zum Start 2027 noch fest.

Wie hoch ist die Förderung für Selbstständige?

Die Grundzulage beträgt bis zu 540 € im Jahr. Sie steigt mit Ihrem Eigenbeitrag. Für Selbstständige gelten dieselben Werte wie für Angestellte.

Grundzulage und Kinderzulage im Überblick

Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 % Zulage, auf den Teil bis 1.800 € 25 %. Der maximal geförderte Eigenbeitrag liegt bei 1.800 € im Jahr. Zahlen Sie diese Summe ein, erhalten Sie die volle Grundzulage von 540 €. Das folgende Rechenbeispiel zeigt die Staffelung:

Eigenbeitrag pro Jahr

Förderquote

Grundzulage

120 € (10 € im Monat, Mindestbeitrag)

50 %

60 €

360 € (30 € im Monat)

50 %

180 €

1.800 € (150 € im Monat)

50 % auf 360 € plus 25 % auf 1.440 €

540 €

Haben Sie Kinder, kommt eine Kinderzulage dazu. Pro Kind erhalten Sie bis zu 300 € im Jahr. Den vollen Betrag gibt es ab einem Eigenbeitrag von 300 € je Kind. Steigen Sie vor dem 25. Geburtstag ein, kommt einmalig ein Bonus von 200 € hinzu.

Das Balkendiagramm zeigt die Grundzulage für drei Eigenbeitragsstufen von 120 € bis 1.800 €.

Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug

Zusätzlich zu den Zulagen kann ein Steuervorteil entstehen. Das Finanzamt vergleicht per Günstigerprüfung den Sonderausgabenabzug mit den Zulagen. Einen echten Vorteil bringt nur der Teil, der über die Zulagen hinausgeht. Das betrifft vor allem Selbstständige mit höherem Einkommen. Während der Ansparphase bleiben Ihre Erträge im Depot steuerfrei. Erst die Auszahlung im Ruhestand versteuern Sie nachgelagert, nach Ihrem persönlichen Steuersatz. Wie hoch Ihr Steuervorteil ausfällt, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann sich künftig ändern.

Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente: Was passt für Selbstständige?

Bisher nutzen Selbstständige für die geförderte Vorsorge vor allem die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt. Beide Wege fördert der Staat, sie funktionieren aber unterschiedlich. Das Depot setzt auf flexiblen Vermögensaufbau, die Rürup-Rente auf eine lebenslange Leibrente.

Kriterium

Altersvorsorgedepot (ab 2027)

Rürup-Rente (Basisrente)

Anlage

Wertpapierdepot mit Aktien, aktiv gemanagten Fonds und ETFs

meist Rentenversicherung

Förderung

Zulagen bis 540 € plus Kinderzulage und Steuervorteil

nur Steuervorteil über Sonderausgaben

Geförderter Betrag

Eigenbeitrag bis 1.800 € im Jahr

bis 30.826 € im Jahr absetzbar (2026, Alleinstehende)

Auszahlung

lebenslange Leibrente oder Auszahlungsplan

nur lebenslange Leibrente

Im Todesfall

Restkapital vererbbar, Zulagen und Steuervorteile von Erben zurückzuzahlen (außer beim Ehepartner)

nur eingeschränkt vererbbar

Zugriff aufs Kapital

mehr Flexibilität bei der Anlage, ein vorzeitiger Ausstieg ist möglich (dann ohne Förderung)

nicht kündbar und nicht beleihbar

Für Selbstständige mit sehr hohem Einkommen bleibt die Rürup-Rente interessant, denn sie können 2026 bis zu 30.826 € steuerlich absetzen. Für mehr Flexibilität und den Einstieg mit kleineren Beträgen kann das Altersvorsorgedepot für Selbstständige passen. Je nach Einkommen und Zielen kann auch eine Kombination beider Wege eine Option sein. Welcher Weg für Sie der passende ist, können Sie auch in einem persönlichen Beratungsgespräch besprechen.

Chancen und Risiken des Altersvorsorgedepots für Selbstständige

Wie jede Geldanlage hat auch das Altersvorsorgedepot zwei Seiten. Die folgenden Punkte helfen Ihnen, Chancen und Risiken für Ihre eigene Lage abzuwägen.

Für das Altersvorsorgedepot sprechen aus Sicht von Selbstständigen mehrere Punkte.

Chancen:

  • Erstmals staatliche Zulagen auch für Gewerbetreibende und Freiberufler, bis zu 540 € im Jahr plus Kinderzulage.

  • Renditechancen durch Aktien, aktiv gemanagte Fonds und ETFs, ohne verpflichtende Beitragsgarantie.

  • Mehr Flexibilität als die Rürup-Rente, mit Auszahlungsplan und vererbbarem Restkapital (Förderung von Erben zurückzuzahlen).

  • Gedeckelte Kosten beim Standarddepot mit höchstens 1,0 % Effektivkosten im Jahr.

Genauso wichtig ist der ehrliche Blick auf die Risiken.

Risiken:

  • Ohne Garantie kann der Wert des Depots schwanken, auch nach unten.

  • Das Kapital ist auf die Altersvorsorge ausgerichtet, eine reguläre Auszahlung ist erst zum Rentenbeginn vorgesehen, frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren.

  • Die Verbraucherzentrale erwartet bei manchen Anbietern Kosten von 1,5 % bis 2,5 % im Jahr.

  • Einzelne Detailregelungen für die Umsetzung werden bis zum Start 2027 noch konkretisiert.

Wichtig: Historische Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Entwicklungen. Der Wert einer Anlage in Wertpapiere kann steigen und fallen.

 

Eine Bankberater geht mit einem Kunden die Unterlagen zu seinem Vertrag durch.

Was Selbstständige jetzt schon für ihre Altersvorsorge tun können

Das Altersvorsorgedepot ist derzeit noch nicht verfügbar. Warten müssen Sie mit Ihrer Vorsorge aber nicht, denn beim langfristigen Vermögensaufbau zählt vor allem Zeit. Schon heute können Sie gemeinsam mit den Beratern der Volksbank Stuttgart einen Grundstein legen.

Mit dem Wertpapiersparplan meinSparplan legen Sie schon kleine Beträge regelmäßig in Aktien, aktiv gemanagte Fonds und ETFs an. Sie bleiben dabei flexibel und können die Sparrate jederzeit anpassen. Eine staatliche Zulage gibt es hier nicht. Zudem fallen je nach Preismodell Kosten an. Bei schwankenden Kursen kann Ihr Depot an Wert verlieren.

Unser Tipp

Starten Sie schon heute mit dem Wertpapiersparplan meinSparplan. Ab 2027 können Sie das geförderte Altersvorsorgedepot zusätzlich nutzen und die staatlichen Zulagen mitnehmen. Beide Wege lassen sich unabhängig voneinander führen.

Sie möchten wissen, welche Vorsorge zu Ihrer Selbstständigkeit passt? Die Berater der Volksbank Stuttgart schauen gemeinsam mit Ihnen, wie Sie Zulagen, Rürup-Rente und freies Sparen zusammenbringen – persönlich, verständlich und ohne komplizierten Fachjargon.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Fazit: Ein neuer Baustein für die Altersvorsorge Selbstständiger

Das Altersvorsorgedepot schließt ab 2027 eine Lücke: Erstmals erhalten auch Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung staatliche Zulagen. Für viele wird es damit zu einer echten Alternative oder Ergänzung zur Rürup-Rente. Wichtig bleibt, das Depot zu den eigenen Zielen und zur eigenen Risikobereitschaft passend auszuwählen. Bis zum Start können Sie schon heute mit einem Wertpapiersparplan vorsorgen.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot für Selbstständige

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot für Selbstständige?

Das Altersvorsorgedepot gibt es ab dem 1. Januar 2027, auch für Selbstständige. Das Gesetz ist beschlossen; bis zum Start werden einzelne Detailregelungen noch konkretisiert.

Ist das Altersvorsorgedepot steuerlich absetzbar?

Ja, in der Ansparphase sind die Beiträge über den Sonderausgabenabzug steuerlich begünstigt. Die Zulagen erhalten Sie ohnehin. Der Sonderausgabenabzug bringt nur einen zusätzlichen Vorteil, soweit er darüber hinausgeht. Die spätere Auszahlung versteuern Sie nachgelagert mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Wie Erträge besteuert werden, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann sich künftig ändern.

Können auch Selbstständige mit Versorgungswerk das Depot nutzen?

Ja, nach dem beschlossenen Gesetz sind auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke wie Ärzte, Apotheker oder Anwälte förderberechtigt. Dafür müssen Sie Ihrem Versorgungswerk einmalig zustimmen, dass es Ihre Daten an die Zulagenstelle meldet. Diese Einwilligung geben Sie bis zum Ende des Beitragsjahres. So nutzen Sie das Altersvorsorgedepot zusätzlich zu Ihrem Versorgungswerk.

Ist ein Altersvorsorgedepot ab 2027 für Selbstständige sinnvoll?

Für viele Selbstständige kann sich das Depot lohnen. Dafür sprechen vor allem die staatlichen Zulagen von bis zu 540 € im Jahr und die flexible Anlage. Dem stehen Nachteile gegenüber: Der Depotwert schwankt, Verluste sind möglich, und das Kapital ist bis zur Rente gebunden. Ob es zu Ihnen passt, hängt von Einkommen, Steuerlast und Risikobereitschaft ab. Eine Beratung kann hier Klarheit schaffen.

Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot im Todesfall?

Das angesparte Kapital im Altersvorsorgedepot ist vererbbar und geht an Ihre Erben über. Die staatlichen Zulagen und Steuervorteile müssen die Erben allerdings zurückzahlen. Eine Ausnahme gilt für Ihren überlebenden Ehepartner. Überträgt er das Guthaben auf seinen eigenen Altersvorsorgevertrag, bleiben Förderung und Steuervorteile erhalten.

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