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Eine Familie freut sich über ihr Eigenheim dank neuer Alternativen zum Baukindergeld.

Baukindergeld ausgelaufen: Diese Förderungen gibt es heute für Familien

Ein eigenes Zuhause für die Familie ist für viele ein großer Wunsch. Diesen Schritt hat der Staat jahrelang mit dem Baukindergeld unterstützt. Die Förderung gehörte zu den bekannten Hilfen beim Hauskauf mit Kindern. Heute ist sie allerdings Geschichte. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was das Baukindergeld war und welche staatliche Förderung beim Hauskauf mit Kindern heute an seine Stelle tritt. 

Das Wichtigste zum Baukindergeld auf den Punkt

  • Das Baukindergeld war ein staatlicher Zuschuss der Förderbank KfW. Es unterstützte Familien, die zum ersten Mal ein selbst genutztes Haus oder eine Eigentumswohnung kauften oder bauten.

  • Pro Kind gab es 1.200 € im Jahr, ausgezahlt über zehn Jahre. Das ergab insgesamt 12.000 € je Kind, bei zwei Kindern also 24.000 €.

  • Neue Anträge sind seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich – die Antragsfrist endete am 31. Dezember 2023. Nur Familien mit einer früheren Zusage erhalten ihre Jahresraten noch bis zum Ende der Laufzeit.

  • An die Stelle des Zuschusses sind heute zinsverbilligte Förderkredite von KfW und Land getreten. Familien mit mindestens einem Kind beantragen diese Kredite über ihre Bank.

Definition: Was ist das Baukindergeld und gibt es das noch?

Das Baukindergeld war ein staatlicher Zuschuss für Familien beim Kauf oder Bau der ersten eigenen Immobilie. Es war ein echter Zuschuss, kein Kredit, und musste somit nicht zurückgezahlt werden. Vergeben hat es die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die KfW-Bank wickelte das Baukindergeld über ihr Zuschussportal ab.

Wie das Baukindergeld funktionierte, war einfach: Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren bekamen 1.200 € pro Kind und Jahr. Diese Höhe zahlte die KfW über zehn Jahre. Pro Kind kamen so 12.000 € zusammen, bei zwei Kindern 24.000 €.

An das Baukindergeld waren mehrere Voraussetzungen geknüpft. Diese Kriterien mussten Familien erfüllen:

  • Maximales Einkommen: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen durfte bei einem Kind 90.000 € nicht übersteigen, je weiterem Kind kamen 15.000 € hinzu.

  • Kinder: Mindestens ein Kind musste am Tag der Antragstellung jünger als 18 Jahre sein und im Haushalt leben.

  • Ersterwerb: Die Familie durfte kein weiteres Wohneigentum besitzen und musste die Immobilie selbst nutzen.

  • Hauskauf und Neubau: Das Programm förderte beide gleichermaßen, für Neubau und Kauf galten dieselben Voraussetzungen.

Das Baukindergeld gibt es heute nicht mehr. Die KfW nimmt seit dem 1. Januar 2024 keine neuen Anträge mehr an, das Programm ist ausgelaufen. Gültig war es nur in einem festen Förderzeitraum: Kaufvertrag oder Baugenehmigung mussten zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 datieren. Ein neues Baukindergeld ist nicht geplant, heute stehen aber andere Förderungen bereit.

Diese Förderungen gibt es heute für Familien

Auch ohne Baukindergeld gibt es eine staatliche Förderung beim Hauskauf mit Kindern. Der wichtigste Unterschied zum früheren Zuschuss: Heute steht ein zinsverbilligter Kredit im Mittelpunkt, der direkt in die Finanzierung einfließt.

Für Familien stehen heute vor allem drei Wege zur Auswahl:

Wohneigentum für Familien (KfW 300)
  • An die Stelle des Baukindergeldes ist vor allem das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) getreten. Der Staat vergibt hier ein zinsverbilligtes Darlehen über die KfW. Die KfW fördert Bau und Ersterwerb eines klimafreundlichen Neubaus im Effizienzhaus-Standard 40 ohne fossile Heizung. Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die selbst einziehen und kein weiteres Wohneigentum besitzen.

    Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 € nicht übersteigen, je weiterem Kind kommen 10.000 € hinzu. Je nach Kinderzahl und Standard liegt das Darlehen zwischen 170.000 € und 270.000 € (Stand: August 2026). Den Antrag stellen Sie über Ihre Bank, nicht direkt bei der KfW.

    Hinweis zur Einkommensgrenze: Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Es liegt meist deutlich unter dem Brutto, weil Freibeträge und Pauschalen abgehen. Zugrunde gelegt wird der Durchschnitt aus den Steuerbescheiden des zweiten und dritten Jahres vor Ihrem Antrag.

Jung kauft Alt (KfW 308)
  • Wer eine ältere Immobilie kaufen und sanieren möchte, nutzt das Programm „Jung kauft Alt". Auch hier gibt es einen zinsverbilligten Kredit der KfW, keinen Zuschuss. Das Programm fördert den Kauf einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie mit schwacher Energieklasse F, G oder H. Nach dem Kauf bringen Sie das Gebäude innerhalb von 4,5 Jahren auf einen besseren Energiestandard.

    Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die erstmals selbst genutztes Wohneigentum erwerben. Es gilt dieselbe Einkommensgrenze wie beim Neubau-Programm. Je nach Kinderzahl liegt der Kredit bei bis zu 140.000 €, 160.000 € oder 180.000 € (Stand: August 2026). Sanieren können Sie mit einer Vollsanierung auf Effizienzhaus-Niveau oder über einzelne energetische Maßnahmen. Planen Sie die Sanierungskosten von Anfang an mit ein, denn sie werden häufig unterschätzt.

Regionale Förderung in Baden-Württemberg
  • In Baden-Württemberg kommt eine Landesförderung dazu. Das Programm „Wohnen mit Kind" der L-Bank ergänzt die KfW-Förderung um eine zusätzliche Zinsverbilligung. Das Land fördert Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die in Baden-Württemberg kaufen oder bauen und selbst einziehen. Das Förderdarlehen liegt zwischen 15.000 € und 100.000 €, die Laufzeit beträgt 25 oder 35 Jahre mit ein bis fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Ausgeschlossen sind Familien mit mehr als 200.000 € Jahreseinkommen, bei Alleinerziehenden mehr als 100.000 € (Stand: August 2026). Für Familien im Raum Stuttgart kommt diese Landesförderung daher zusätzlich infrage.

Die heutigen Förderungen im Vergleich

Welche Förderung zu Ihnen passt, hängt vom Vorhaben und vom Einkommen ab. Die drei Programme im direkten Vergleich:

Programm

Für welche Immobilie

Art der Förderung

Einkommensgrenze

Wohneigentum für Familien (KfW 300)

klimafreundlicher Neubau

zinsverbilligter Kredit

bis 90.000 € plus 10.000 € je weiterem Kind

Jung kauft Alt (KfW 308)

Kauf und Sanierung im Bestand

zinsverbilligter Kredit

bis 90.000 € plus 10.000 € je weiterem Kind

L-Bank „Wohnen mit Kind"

Kauf oder Neubau in Baden-Württemberg

Förderdarlehen des Landes

max. 200.000 €, Alleinerziehende 100.000 €

Ein Praxishinweis: Die KfW- und Landesförderkredite beantragen Sie nicht direkt bei der KfW oder L-Bank. Der Weg führt über Ihre Bank. Die Volksbank Stuttgart bindet die KfW-Förderung in Ihre Baufinanzierung ein. Gemeinsam prüfen Sie, welche Fördermittel zu Ihrem Vorhaben passen.

Unser Tipp

Bevor Sie eine Immobilie kaufen oder bauen, hilft ein Blick auf alle Förderungen und die passende Finanzierung. Mit dem Baufinanzierungsrechner der Volksbank Stuttgart bekommen Sie ein erstes Gefühl für Ihre Möglichkeiten. Welche KfW- und Landesförderung dazupasst, gestalten Sie gemeinsam mit einem Berater vor Ort in Ihrer Filiale.

 

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Fazit: Das Baukindergeld ist Geschichte, die Förderung für Familien nicht

Das Baukindergeld war für viele Familien ein wichtiger Baustein auf dem Weg ins eigene Zuhause. Mit 12.000 € pro Kind über zehn Jahre hat es den Hauskauf spürbar erleichtert. Seit 2024 ist das Programm beendet, neue Anträge sind nicht mehr möglich.

Wer heute mit Kindern eine Immobilie kaufen oder bauen möchte, hat aber weiter mehrere Wege. Zinsverbilligte Kredite von KfW und Land treten an die Stelle des alten Zuschusses. Die Volksbank Stuttgart berät Sie persönlich, prüft mit Ihnen, welche Förderung sich in Ihre Finanzierung einbinden lässt, und begleitet Sie auf dem Weg zum Einzug.

Häufige Fragen zum Baukindergeld

Müssen Sie das Baukindergeld bei Verkauf oder Vermietung zurückzahlen?

Das Baukindergeld war an die Selbstnutzung gebunden. Wer vor Ablauf der zehn Jahre verkaufte, vermietete oder auszog, verlor die noch offenen Jahresraten. Bei einem geplanten Umzug hilft vorab ein Blick in die Förderbedingungen.

Zählte das Baukindergeld als Eigenkapital?

Nein, der Zuschuss floss erst nach dem Kauf und verteilt über zehn Jahre, nicht als Startkapital. Als Eigenkapital für die Finanzierung ließ er sich daher nicht einsetzen. Viele Familien nutzten die Jahresraten stattdessen für eine Sondertilgung.

Bis wann konnten Sie das Baukindergeld beantragen?

Ab wann der Antrag auf das Baukindergeld möglich war, hing vom Einzug ab – danach blieben sechs Monate Zeit. Ein rückwirkender Antrag war nicht möglich. Die Bearbeitungszeit beim Baukindergeld richtete sich nach der Prüfung durch die KfW. Neue Anträge nimmt die KfW seit 2024 ohnehin nicht mehr an.

Worin unterschied sich das Baukindergeld von der Eigenheimzulage?

Die Eigenheimzulage war ein Vorläufer und lief bereits 2006 aus. Sie stand allen Erwerbern offen, nicht nur Familien. Das Baukindergeld setzte dagegen gezielt bei Familien mit Kindern an und knüpfte an eine Einkommensgrenze.

Sind die heutigen Förderungen für Familien Zuschüsse oder Kredite?

Anders als das alte Baukindergeld sind die aktuellen Programme in der Regel zinsverbilligte Kredite, keine Zuschüsse. Sowohl „Wohneigentum für Familien" (KfW 300) als auch „Jung kauft Alt" (KfW 308) sind KfW-Darlehen, die Sie zurückzahlen. Der Vorteil liegt heute im günstigen Zins, nicht in geschenktem Geld.

Welche Voraussetzungen gelten für die heutigen Förderungen?

Für „Wohneigentum für Familien" und „Jung kauft Alt" gelten ähnliche Grundbedingungen. Die Programme fördern Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die selbst einziehen und kein weiteres Wohneigentum besitzen. Dazu kommen eine Einkommensgrenze und energetische Anforderungen an die Immobilie. Gefördert ist nur Wohneigentum, in das Sie selbst einziehen.

Gilt für die heutigen Förderungen eine Einkommensgrenze?

Ja, beide KfW-Programme knüpfen an das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Es liegt bei rund 90.000 € bei einem Kind, je weiterem Kind kommen 10.000 € hinzu. Die genauen Grenzen legt die KfW fest und passt sie an.

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