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Werdende Eltern informieren sich im Internet über die Beantragung des Elterngeldes.

Elterngeld beantragen: Antrag, Unterlagen und Fristen im Überblick

Nach der Geburt eines Kindes reduzieren viele Eltern ihre Arbeitszeit oder pausieren ganz. Das Elterngeld ersetzt in dieser Zeit einen Teil des wegfallenden Nettoeinkommens. Damit die Zahlung fließt, stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle. Wer die Fristen und die nötigen Unterlagen kennt, kann vermeiden, dass Monate verloren gehen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wo und wie Sie Elterngeld beantragen und was Sie an Unterlagen dafür brauchen. Sie lesen, ab wann und bis wann der Antrag möglich ist und wie hoch das Elterngeld ausfällt. Außerdem zeigen wir Ihnen mit einer Checkliste und einem Beispiel, wie der Antrag gelingt.

Das Wichtigste zur Beantragung des Elterngeldes auf den Punkt

  • Das Elterngeld beantragen Sie erst nach der Geburt bei der zuständigen Elterngeldstelle. In Baden-Württemberg ist dafür die L-Bank zuständig.

  • Für den Antrag brauchen Sie die Geburtsurkunde mit dem Verwendungszweck Elterngeld, Einkommensnachweise und die Bescheinigung der Krankenkasse zum Mutterschaftsgeld.

  • Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 € und 1.800 € pro Monat und ersetzt rund 65 % des wegfallenden Nettoeinkommens.

  • Rückwirkend zahlt die Elterngeldstelle höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antrag. Stellen Sie den Antrag also bald nach der Geburt.

Was ist Elterngeld und wer bekommt es?

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern, die nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten. Es fängt einen Teil des Einkommens auf, das nach der Geburt wegfällt. Anspruch haben Mütter und Väter mit Wohnsitz in Deutschland, die ihr Kind selbst betreuen. Weitere Voraussetzungen sind ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und eine Arbeitszeit von höchstens 32 Stunden pro Woche.

Eine wichtige Einkommensgrenze gilt zusätzlich: Liegt das zu versteuernde Einkommen über 175.000 € im Jahr vor der Geburt, entfällt der Anspruch. Diese Grenze gilt für Geburten ab dem 1. April 2025 – für früher geborene Kinder gelten höhere Grenzen. Sie gilt einheitlich für Paare und Alleinerziehende. Bei Paaren zählt das Einkommen beider Elternteile zusammen, bei Alleinerziehenden nur das eigene.

Wo beantragen Sie Elterngeld?

Elterngeld beantragen Sie bei der Elterngeldstelle an Ihrem Wohnort. Wer dafür zuständig ist, legt jedes Bundesland selbst fest. In Baden-Württemberg und damit auch in der Region Stuttgart übernimmt das die L-Bank, die Staatsbank des Landes.

Jeder Elternteil beantragt sein Elterngeld selbst, in Baden-Württemberg über einen gemeinsamen Vordruck. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, reicht den Antrag oft direkt beim eigenen Dienstherrn ein.

In wenigen Schritten Elterngeld beantragen

Wie Sie Elterngeld beantragen, können Sie selbst entscheiden. Den Antrag stellen Sie online über ElterngeldDigital oder das Portal Ihres Bundeslandes. Wer den Papierweg lieber mag, füllt das Antragsformular der Elterngeldstelle aus. Beide Wege führen zum selben Ergebnis, der Onlineweg geht meist schneller.

In fünf Schritten stellen Sie den Antrag:

  1. Antrag vorbereiten: Sie starten den Onlineantrag oder holen das Formular bei Ihrer Elterngeldstelle.

  2. Daten eintragen: Sie machen Angaben zu Kind, Eltern und Einkommen vor der Geburt.

  3. Nachweise anhängen: Sie laden Geburtsurkunde und Einkommensnachweise hoch oder legen sie bei.

  4. Variante wählen: Sie entscheiden sich für Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder eine Kombination.

  5. Antrag absenden: Sie übermitteln alles online oder schicken den unterschriebenen Antrag per Post.

Den Antrag können Sie schon vor der Geburt vorbereiten und danach abschließen. Für die vollständig digitale Einreichung brauchen Sie die Onlinefunktion Ihres Personalausweises und die AusweisApp. Ohne sie füllen Sie den Antrag online aus, drucken ihn aus und schicken ihn unterschrieben ab. So gestalten Sie den Weg zum Elterngeld weitgehend digital.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Elterngeldantrag?

Für den Elterngeldantrag sind nur wenige Nachweise nötig. Was Sie für den Elterngeldantrag brauchen, hängt von Ihrer Lebenssituation ab. In den meisten Fällen brauchen Sie:

  • die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit dem Verwendungszweck zur Beantragung von Elterngeld,

  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor der Geburt, bei Selbstständigen den letzten Steuerbescheid,

  • die Bescheinigung Ihrer Krankenkasse zum Mutterschaftsgeld,

  • die Bescheinigung Ihres Arbeitgebers zum Zuschuss beim Mutterschaftsgeld,

  • Ihren Personalausweis, die Steuer-Identifikationsnummer und Ihre Bankverbindung für den Onlineantrag.

Liegt eine Unterlage noch nicht vor, reichen Sie den Antrag trotzdem ein und ergänzen sie später. Wer die Nachweise früh sammelt, vermeidet Rückfragen und Verzögerungen.

Checkliste für den Elterngeldantrag

Direkt nach der Geburt warten viele Aufgaben auf einmal. Damit beim Elterngeld nichts untergeht, führt die folgende Übersicht alle nötigen Schritte an einer Stelle zusammen. So erledigen Sie den Antrag ohne Umwege:

  1. die Geburtsurkunde mit dem Verwendungszweck Elterngeld besorgen,

  2. die Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate zusammenstellen,

  3. die Bescheinigung der Krankenkasse zum Mutterschaftsgeld anfordern,

  4. die zuständige Elterngeldstelle finden, in Baden-Württemberg die L-Bank,

  5. zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus wählen und

  6. den Antrag online oder per Post in den ersten drei Lebensmonaten einreichen.

Fristen für den Elterngeldantrag

Viele Eltern fragen sich, ab wann sie Elterngeld beantragen können. Der Anspruch beginnt mit dem Geburtsmonat. Den Antrag stellen Sie aber erst nach der Geburt, nicht schon davor.

Genauso wichtig ist, bis wann der Antrag möglich ist. Rückwirkend zahlt die Elterngeldstelle das Elterngeld höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antragseingang. Wer den Antrag später stellt, verliert Elterngeld für die Zeit davor.

So sieht das konkret aus: Bei einer Geburt am 15. August muss der unterschriebene Antrag bis zum 14. Dezember vorliegen, damit das Elterngeld ab dem ersten Lebensmonat fließt. Ein Antrag bald nach der Geburt sorgt dafür, dass Ihnen keine Monate verloren gehen.

Damit Ihnen kein Monat Elterngeld entgeht und Sie alle Familienleistungen mitnehmen, verschafft Ihnen ein Berater der Volksbank Stuttgart gern den Überblick.

Elterngeldarten und Höhe: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Das Elterngeld gibt es in drei Varianten. Sie lassen sich miteinander kombinieren und passen so zu Ihrer Familie:

Variante

Höhe pro Monat

Dauer

Basiselterngeld

300 € bis 1.800 €

bis zu 12 Monate, mit Partnermonaten 14

ElterngeldPlus

150 € bis 900 €

doppelt so lange wie Basiselterngeld

Partnerschaftsbonus

wie ElterngeldPlus

zusätzliche Monate bei Teilzeit beider Eltern

Das Basiselterngeld ersetzt rund 65 % des wegfallenden Nettoeinkommens. Bei geringem Einkommen steigt der Satz auf bis zu 100 %. Dazu kommen mögliche Zuschläge, etwa der Geschwisterbonus für ein weiteres kleines Kind und der Mehrlingszuschlag von 300 € je weiterem Mehrlingskind beim Basiselterngeld, bei ElterngeldPlus 150 €. Den Bezug teilen Sie flexibel auf mehrere Lebensmonate auf.

Ein Rechenbeispiel zum Elterngeld

Was diese 65 % in Euro bedeuten, zeigt ein Rechenbeispiel. Angenommen, eine Mutter verdient vor der Geburt 2.000 € netto im Monat und arbeitet danach nicht. Dann erhält sie als Basiselterngeld rund 65 % davon, also etwa 1.300 € pro Monat.

Die Grafik zeigt eine Beispielrechnung für das Basiselterngeld

Nimmt der Partner zwei Partnermonate, verlängert sich der Bezug auf 14 Monate. Mit ElterngeldPlus fällt der monatliche Betrag halb so hoch aus, dafür läuft die Zahlung doppelt so lange.

Ihren persönlichen Betrag rechnen Sie vorab mit dem kostenlosen Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums aus. So planen Sie Ihre Elternzeit von Anfang an realistisch.

Eltern planen in der Elternzeit ihr Familienbudget.

So planen Sie Ihr Budget in der Elternzeit

Das Elterngeld ersetzt nur einen Teil des bisherigen Einkommens. Im Rechenbeispiel oben bleiben so rund 700 € pro Monat offen. Wer diese Lücke früh einplant, kommt entspannt durch die Elternzeit.

Einen Puffer bauen viele Eltern schon vor der Geburt auf. Für den Puffer und die spätere Vorsorge gibt es bei der Volksbank Stuttgart mehrere Wege. Sie unterscheiden sich in Verfügbarkeit und Renditechance:

  • Tagesgeld: Sie kommen jederzeit an Ihr Guthaben, der Zins bleibt allerdings niedrig.

  • Festgeld: Für einen Teil mit fester Laufzeit von 3 bis 36 Monaten erhalten Sie einen festen Zins. Im Gegenzug binden Sie das Geld für diese Zeit.

  • meinSparplan: Der Wertpapiersparplan investiert regelmäßig in Aktien, aktiv gemanagte Fonds und ETFs und bietet langfristige Renditechancen. Im Gegenzug schwanken die Kurse.

  • MeinInvest: Die digitale Geldanlage mit dem Partner Union Investment gelingt auch ohne Börsenerfahrung. Auch hier steigen und fallen die Kurse.

Wer regelmäßig einzahlen möchte, richtet einen Dauerauftrag vom Girokonto ein. Historische Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Entwicklungen.

Unser Tipp

In einem Beratungstermin bei der Volksbank Stuttgart bringen Sie Elterngeld, Puffer und weitere Familienleistungen zu einem Plan zusammen. Ein Berater hilft Ihnen dabei,

  • Ihr Haushaltsbudget für die Monate mit Elterngeld durchzurechnen,

  • Basiselterngeld und ElterngeldPlus für Ihre Situation zu vergleichen,

  • einen Puffer per Dauerauftrag aufzubauen, der zu Ihrem Konto passt, und

  • die passenden staatlichen Leistungen wie Kindergeld und Kinderfreibetrag mitzunehmen.

So entsteht ein Plan, mit dem Sie die Zeit mit Ihrem Kind genießen statt zu rechnen. Dabei steht Ihnen ein Berater persönlich in Ihrer Filiale in der Region Stuttgart zur Seite.

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Häufige Fragen zur Beantragung des Elterngeldes

Ist das Elterngeld steuerfrei?

Ja, das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht so den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Wer mehr als 410 € Elterngeld im Jahr erhält, gibt eine Steuererklärung ab. Das trifft praktisch fast immer zu, weil schon ein Monat Basiselterngeld über dieser Grenze liegt – die Pflicht folgt aus § 46 Absatz 2 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes. Wie sich das steuerlich auswirkt, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann sich künftig ändern.

Wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?

Ja, in den Wochen nach der Geburt rechnet die Elterngeldstelle das Mutterschaftsgeld voll auf das Basiselterngeld an. Für diese Zeit erhalten Mütter deshalb in der Regel kein zusätzliches Elterngeld.

Wann gibt es nur den Mindestbetrag von 300 €?

Den Mindestbetrag von 300 € erhalten Eltern ohne eigenes Einkommen vor der Geburt, etwa Studierende oder nicht erwerbstätige Elternteile. Dieser Sockelbetrag steht Ihnen unabhängig vom früheren Verdienst zu.

Können beide Eltern gleichzeitig Elterngeld beziehen?

Beide Eltern können Elterngeld beziehen. Für Geburten ab dem 1. April 2024 ist das Basiselterngeld aber nur noch für einen gemeinsamen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate möglich. Ausnahmen gelten etwa bei Frühgeburten, Mehrlingen und Kindern mit Behinderung – mit ElterngeldPlus ist ein längerer gemeinsamer Bezug ebenfalls möglich. Mit ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus teilen Sie die Zeit flexibler auf.

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