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 Eine junge Familie genießt die Elternzeit dank Elterngeld.

Elterngeld: Höhe, Dauer und Antrag einfach erklärt

Mit einem Baby beginnt eine aufregende Zeit, in der sich auch finanziell vieles verändert. Wenn Sie nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, fällt ein Teil Ihres Einkommens weg. Genau hier hilft das Elterngeld: Es ersetzt einen Teil des wegfallenden Verdienstes und gibt Ihrer Familie in den ersten Monaten mehr finanzielle Sicherheit. So bleibt mehr Zeit für das, was jetzt wirklich zählt, nämlich Ihr Kind. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie viel Elterngeld sie bekommen, wie lange Sie es bekommen, wer Anspruch hat und wie Sie es beantragen.

Das Wichtigste zum Elterngeld auf den Punkt

  • Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten. Es beträgt 65 bis 67 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat.

  • Es gibt drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. So gestalten Eltern den Bezug passend zu ihrer Lebenssituation.

  • Basiselterngeld zahlt der Staat für maximal 14 Monate. Mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus verlängern Sie den Bezug, wenn Sie in Teilzeit arbeiten.

  • Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen. Liegt Ihr Einkommen darüber, besteht kein Anspruch auf Elterngeld.

Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine staatliche Familienleistung. Es unterstützt Eltern finanziell, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten, um ihr Kind selbst zu betreuen. Rechtliche Grundlage dafür ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, kurz BEEG. Es löste im Jahr 2007 das frühere Erziehungsgeld ab.

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens aus Erwerbstätigkeit und unterstützt damit Familien in den ersten Lebensmonaten. Eltern entscheiden dabei gemeinsam, wer das Kind betreut und Elterngeld bezieht und wer arbeitet.

Unterschied Elterngeld und Elternzeit

Elterngeld und Elternzeit sind nicht dasselbe. Die Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Das Elterngeld ist die Geldleistung zur finanziellen Unterstützung in dieser Phase. Beides beantragen Sie getrennt.

Welche Arten von Elterngeld gibt es?

Sie können zwischen drei Varianten von Elterngeld wählen und diese miteinander kombinieren: das Basiselterngeld als Grundvariante, das ElterngeldPlus, wenn Sie die finanzielle Unterstützung über einen längeren Zeitraum ausgezahlt bekommen möchten und den Partnerschaftsbonus für Eltern, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld ist die klassische Variante. Ein Elternteil bekommt es für mindestens zwei und höchstens zwölf Monate. Nehmen beide Eltern Elterngeld in Anspruch, kommen zwei Partnermonate hinzu, zusammen also bis zu 14 Monate. Alleinerziehende erhalten die gesamten 14 Monate.

ElterngeldPlus

Mit ElterngeldPlus verlängern Sie den Bezug. Aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei Monate ElterngeldPlus. Der monatliche Betrag ist dafür dann nur halb so hoch. ElterngeldPlus eignet sich besonders, wenn Sie früh wieder in Teilzeit arbeiten. So verbinden Sie Teilzeiteinkommen und Elterngeld über einen längeren Bezugszeitraum.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus belohnt eine partnerschaftliche Aufteilung. Beide Eltern arbeiten dafür gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit. Dann gibt es zwei, drei oder vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus pro Elternteil. Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus nutzen.

 

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt. In der Regel beträgt das Basiselterngeld 65 % davon. Bei niedrigeren Einkommen steigt der Anteil auf bis zu 100 %.

Das Basiselterngeld beträgt dabei mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Den Mindestbetrag von 300 € bekommen auch Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. Beim ElterngeldPlus liegt der Betrag entsprechend zwischen 150 € und 900 €.

Für Familien mit mehreren Kindern gibt es Zuschläge. Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um 10 %, mindestens um 75 €. Bei Mehrlingsgeburten kommt der Mehrlingszuschlag von 300 € je weiterem Kind hinzu.

MerkmalBasiselterngeldElterngeldPlus

Höhe pro Monat

300 € bis 1.800 €

150 € bis 900 €

Anteil am Nettoeinkommen

65 bis 100 %

rund die Hälfte des Basiselterngeldes

Dauerbis zu 14 Monate

doppelt so lange wie Basiselterngeld

Besonders geeignet

für die erste Zeit ohne Arbeit

für die Zeit in Teilzeit

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Basiselterngeld erhalten Sie in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes. Ein Elternteil bekommt höchstens zwölf Monate. Die beiden Partnermonate kommen hinzu, wenn sich auch der zweite Elternteil beteiligt. Alleinerziehende erhalten alle 14 Monate Basiselterngeld allein.

ElterngeldPlus läuft länger: Sie beziehen es über den 14. Lebensmonat hinaus, höchstens bis zum 32. Lebensmonat des Kindes. Nach dem 14. Lebensmonat dürfen Sie den Bezug allerdings nicht mehr unterbrechen.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Elterngeld bekommen Eltern, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese gelten für Mütter und Väter gleichermaßen:

  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland

  • Sie sind während des Elterngeldbezugs höchstens 32 Wochenstunden erwerbstätig

  • Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt unter der Einkommensgrenze

Anspruch haben nicht nur leibliche Eltern. Auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefeltern können Elterngeld beantragen, wenn sie das Kind im eigenen Haushalt betreuen.

Elterngeld und die Einkommensgrenze

Sehr gut verdienende Familien bekommen kein Elterngeld. Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen. Diese Grenze gilt für Paare und für Alleinerziehende gleichermaßen.

Wichtig ist der Unterschied zum Bruttogehalt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht der Bruttolohn. Bei Paaren zählt das Einkommen beider Partner zusammen. Liegt es über 175.000 €, besteht kein Anspruch auf Elterngeld.

Die Grenze ist in den vergangenen Jahren mehrfach gesunken. Für Geburten ab April 2024 lag sie bei 200.000 €, davor bei 300.000 € für Paare.

Eine junge Familie beantragt gemeinsam Elterngeld.

Wie wird Elterngeld beantragt?

Sie beantragen das Elterngeld schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle. In Baden-Württemberg ist das die L-Bank. Viele Bundesländer bieten das Antragsformular auch online an.

Stellen Sie den Antrag frühzeitig: Das Elterngeld gibt es rückwirkend höchstens für drei Lebensmonate. Am besten beantragen Sie es deshalb direkt in den ersten Wochen nach der Geburt.

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • die Geburtsurkunde des Kindes mit dem Vermerk für das Elterngeld

  • Einkommensnachweise aus der Zeit vor der Geburt

  • eine Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld

  • eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Elternzeit

Elterngeld, Mutterschaftsgeld und Kindergeld: Was wird angerechnet?

Manche Leistungen werden angerechnet und führen zu Kürzungen des Elterngeldes. In den ersten Lebenswochen erhalten viele Mütter Mutterschaftsgeld. Dieses wird auf das Basiselterngeld angerechnet. In dieser Zeit bekommen Sie deshalb in der Regel kein zusätzliches Elterngeld.

Anders ist es beim Kindergeld. Das Kindergeld zählt nicht als Einkommen und wird nicht angerechnet. Sie erhalten es zusätzlich zum Elterngeld.

Wer Bürgergeld bezieht, muss das Elterngeld grundsätzlich anrechnen lassen. Eltern, die vor der Geburt gearbeitet haben, behalten jedoch einen Freibetrag von bis zu 300 €.

Elterngeld clever in die Familienfinanzen einplanen

Das Elterngeld ersetzt nur einen Teil Ihres bisherigen Einkommens. Für viele Familien lohnt es sich daher, frühzeitig zu planen und Rücklagen zu bilden. So bleiben Sie auch in der Elternzeit finanziell flexibel.

Diese Schritte helfen Ihnen dabei:

  • verschaffen Sie sich einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben in der Elternzeit

  • bauen Sie ein finanzielles Polster für unerwartete Ausgaben auf

  • prüfen Sie frühzeitig, welche weiteren Familienleistungen infrage kommen

  • legen Sie schon früh regelmäßig Geld für Ihr Kind zurück

Für kurzfristige Rücklagen eignet sich ein Tagesgeldkonto. Das Geld bleibt flexibel verfügbar. Die Zinsen richten sich nach dem aktuellen Zinsniveau und variieren somit. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zum Tagesgeld.

Wenn Sie langfristig für Ihr Kind sparen möchten, gibt es verschiedene Wege. Einen Überblick finden Sie in unserem Ratgeber zur Geldanlage für Kinder. Wie Sie das Kindergeld sinnvoll anlegen, zeigen wir Ihnen ebenfalls.

Sie wissen nicht, welcher Weg zu Ihnen passt? Die Volksbank Stuttgart steht Ihnen zur Seite. In den Filialen vor Ort nehmen sich die Berater Zeit für Ihre Fragen, persönlich und auf Augenhöhe.

Häufige Fragen zum Elterngeld

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Der wichtigste Unterschied liegt in der Bezugsdauer und der Höhe der Leistung. Das Basiselterngeld wird für einen kürzeren Zeitraum gezahlt, dafür in voller Höhe. Das ElterngeldPlus ist dagegen auf eine längere Bezugsdauer ausgelegt: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Die monatliche Auszahlung fällt dabei in der Regel geringer aus, eignet sich aber besonders für Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten und Elterngeld und Einkommen miteinander kombinieren möchten.

Wann besteht kein Anspruch auf Elterngeld?

Keinen Anspruch auf Elterngeld haben Familien über der Einkommensgrenze. Für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt diese bei 175.000 € zu versteuerndem Einkommen. Auch wer mehr als 32 Wochenstunden arbeitet oder nicht mit dem Kind zusammenlebt, bekommt kein Elterngeld.

Wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?

Ja, das Mutterschaftsgeld wird in den ersten Lebenswochen auf das Basiselterngeld angerechnet. In dieser Zeit erhalten Mütter daher meist kein zusätzliches Elterngeld. Das Kindergeld dagegen wird nicht angerechnet.

Wo beantrage ich Elterngeld in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg ist die L-Bank für das Elterngeld zuständig. Sie stellen den Antrag dort schriftlich oder online. Reichen Sie ihn frühzeitig ein, denn das Elterngeld gibt es rückwirkend höchstens für drei Monate.

Muss ich Elterngeld versteuern?

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es erhöht aber Ihren persönlichen Steuersatz für das übrige Einkommen. Fachleute nennen das Progressionsvorbehalt. Geben Sie das Elterngeld deshalb in Ihrer Steuererklärung an. Bei individuellen steuerlichen Fragen kann Ihnen ein Steuerberater weiterhelfen.

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