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Werdende Eltern informieren sich im Internet über die Beantragung des Kindergeldes.

Kindergeld beantragen: Wann, wo und wie Sie den Antrag stellen

Der Staat unterstützt Familien von Anfang an. Die wichtigste Leistung ist das Kindergeld – Monat für Monat kommt es auf Ihr Konto. Damit das Geld fließt, stellen Sie einmal einen Antrag bei der Familienkasse.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wo und wie Sie Kindergeld beantragen und welche Unterlagen Sie dafür brauchen. Sie lesen, ab wann und bis wann sich der Antrag stellen lässt und was für volljährige Kinder gilt. Außerdem zeigen wir, wie Sie das Kindergeld sinnvoll für die Zukunft Ihres Kindes anlegen.

Das Wichtigste zur Beantragung des Kindergeldes auf den Punkt

  • Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € pro Kind und Monat. Sie erhalten es unabhängig vom Einkommen und schon ab dem ersten Kind.
  • Den Antrag stellen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Das funktioniert online über das Portal, per App „Kindergeld" oder schriftlich mit dem Formular KG 1.

  • Für den Antrag brauchen Sie die Steuer-Identifikationsnummer von Kind und Elternteil sowie die Geburtsbescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes. Beides reichen Sie online oder per Post bei der Familienkasse ein.

  • Rückwirkend zahlt die Familienkasse das Kindergeld höchstens für die letzten sechs Monate vor Antragseingang. Warten Sie mit dem Antrag also nicht zu lange.

Wo beantragen Sie Kindergeld?

Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Für jeden Wohnort gibt es eine zuständige Familienkasse. Sie prüft Ihren Antrag und zahlt das Geld später aus.

Eine Ausnahme gilt im öffentlichen Dienst. Wer bei einer Behörde arbeitet, reicht den Antrag auf Kindergeld häufig direkt beim eigenen Dienstherrn ein. In allen anderen Fällen führt der Weg zur Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Wie beantragen Sie Kindergeld?

Den Kindergeldantrag stellen Sie online über das Portal der Familienkasse oder mit der App „Kindergeld“. Wer den Postweg lieber mag, nutzt das Formular KG 1 und die Anlage Kind.

In vier Schritten stellen Sie den Antrag:

  1. Formular wählen: Sie starten den Onlineantrag der Familienkasse oder greifen zum Formular KG 1 für den Postweg.

  2. Angaben machen: Sie tragen die Daten zu Kind und Elternteil ein, dazu die Steuer-Identifikationsnummern.

  3. Nachweise anhängen: Sie laden die Geburtsbescheinigung hoch oder legen sie dem Antrag bei.

  4. Antrag absenden: Sie übermitteln den Antrag online oder schicken ihn unterschrieben an die zuständige Familienkasse.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag?

Für den Antrag auf Kindergeld brauchen Sie nur wenige Unterlagen: 

  • die Geburtsbescheinigung oder Geburtsurkunde Ihres Kindes,

  • die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes,

  • die Steuer-Identifikationsnummer des antragstellenden Elternteils,

  • Ihre Bankverbindung für die monatliche Überweisung.

Die Steuer-Identifikationsnummer bekommt Ihr Kind nach der Geburt automatisch per Post. Liegt sie noch nicht vor, reichen Sie den Antrag trotzdem ein und ergänzen die Nummer später.

Fristen für den Kindergeldantrag

Viele Eltern fragen sich, ab wann sie Kindergeld beantragen können. Der Anspruch besteht ab der Geburt Ihres Kindes. Den Antrag können Sie also direkt danach stellen. Wie hoch das Kindergeld ausfällt und wer Anspruch hat, lesen Sie im Ratgeber Kindergeld.

Ebenso wichtig ist die Frage, bis wann Sie Kindergeld beantragen können. Eine feste Frist nach oben gibt es nicht. Rückwirkend zahlt die Familienkasse aber höchstens für die letzten sechs Monate vor Antragseingang. So steht es in § 70 Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes. Kümmern Sie sich deshalb kurz nach der Geburt darum, sonst entgeht Ihnen das Geld für die Zeit davor.

Kindergeld ab 18 beantragen und weiter beziehen

Bis zum 18. Geburtstag zahlt die Familienkasse das Kindergeld, ohne dass Sie einen Nachweis über Ausbildung oder Studium einreichen müssen. Mit der Volljährigkeit endet der Anspruch nicht sofort. Die Familienkasse zahlt aber nur weiter, wenn Sie Kindergeld ab 18 beantragen und die Voraussetzungen für Ihr volljähriges Kind nachweisen.

Für ein volljähriges Kind gibt es das Kindergeld in diesen Fällen weiter:

  • Bis 21 Jahre: wenn Ihr Kind keine Arbeit hat und bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet ist

  • Bis 25 Jahre: während einer Schul- oder Berufsausbildung, im Studium, in einem Freiwilligendienst wie dem FSJ oder in einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten

  • Ohne Altersgrenze: wenn Ihr Kind wegen einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen kann und diese vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist

Damit das Geld weiterfließt, müssen Sie das Kindergeld weiter beantragen und zum Beispiel die Ausbildungs- oder Studienbescheinigung einreichen. Unterbricht Ihr Kind die Ausbildung und nimmt sie später wieder auf, können Sie das Kindergeld wieder beantragen.

Kindergeld für sich selbst beantragen

In der Regel bekommt ein Elternteil das Kindergeld für sein Kind. In besonderen Fällen können junge Menschen jedoch Kindergeld für sich selbst beantragen. Das gilt für Vollwaisen und für Kinder, die den Aufenthalt ihrer Eltern nicht kennen.

Grundlage ist § 1 Abs. 2 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG). Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, außerdem darf keine andere Person das Kind bereits berücksichtigen.

Für diesen Fall gibt es ein eigenes Formular, den Antrag KG 1a. Ab 15 Jahren kann Ihr Kind den Antrag selbst stellen oder eine bevollmächtigte Person damit beauftragen.

Eine junge Familie beantragt gemeinsam Elterngeld.

Kindergeld anlegen und für Ihr Kind vorsorgen

Das Kindergeld deckt viele laufende Kosten. Wer einen Teil davon zurücklegt, baut über die Jahre ein Polster für den Nachwuchs auf. So gestalten Sie gemeinsam die finanzielle Zukunft Ihres Kindes. Das Geld hilft zum Beispiel zur Deckung der Kosten des Führerscheins, in der Ausbildung oder bei der ersten eigenen Wohnung.

Bei der Volksbank Stuttgart finden Sie mehrere Wege, die sich in Verfügbarkeit und Risiko unterscheiden:

  • Tagesgeld: Das Guthaben bleibt jederzeit verfügbar. Dafür fällt der Zins niedrig aus und ändert sich mit dem Marktniveau.

  • Festgeld: Sie erhalten einen festen Zins über eine Laufzeit von 3 bis 36 Monaten. Dafür ist das Geld in dieser Zeit gebunden.

  • meinSparplan: Mit dem Wertpapiersparplan legen Sie regelmäßig in Aktien, aktiv gemanagte Fonds und ETFs an und nutzen langfristige Renditechancen. Die Kurse schwanken jedoch.

  • MeinInvest: Die digitale Geldanlage mit dem Partner Union Investment ermöglicht einen einfachen Einstieg, auch ohne Börsenerfahrung. Auch hier bewegen sich die Kurse nach oben und unten.

Für die Geldanlage im Namen des Kindes kann sich außerdem ein eigenes Depot eignen, zum Beispiel das kostenlose meinDepot. Für Wertpapierkäufe fallen Orderkosten an, und die Kurse können schwanken. Wie Sie das Kindergeld Schritt für Schritt anlegen, lesen Sie im Ratgeber Kindergeld anlegen

Wie Erträge besteuert werden, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann sich künftig ändern. Historische Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Entwicklungen.

Unser Tipp

Schon kleine monatliche Beträge wirken über viele Jahre. Mit dem meinSparplan legen Sie einen Teil des Kindergeldes regelmäßig an und bauen langfristig etwas für Ihr Kind auf. Welche Sparform zu Ihrer Familie passt, finden Sie gemeinsam mit einem Berater heraus. Ein Berater der Volksbank Stuttgart steht Ihnen dafür persönlich in Ihrer Filiale zur Seite.

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Häufige Fragen zur Beantragung des Kindergeldes

Wie lange dauert es, bis das Kindergeld ausgezahlt wird?

Wie lange die Bearbeitung dauert, unterscheidet sich je nach Familienkasse. Nach der Bewilligung überweist sie das Kindergeld monatlich. An welchem Tag die Auszahlung erfolgt, hängt von der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer ab. Die genauen Auszahlungstermine veröffentlicht die Familienkasse jährlich auf ihrer Internetseite.

Muss ich das Kindergeld jedes Jahr neu beantragen?

Nein, bis zum 18. Geburtstag nicht. Die Familienkasse zahlt das Kindergeld ohne neuen Antrag. Ab der Volljährigkeit brauchen Sie Nachweise, zum Beispiel über Ausbildung oder Studium, damit das Geld weiterläuft.

Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderzuschlag?

Das Kindergeld erhalten alle anspruchsberechtigten Eltern unabhängig vom Einkommen. Den Kinderzuschlag gibt es zusätzlich für Familien mit kleinem Einkommen. Sie beantragen ihn ebenfalls bei der Familienkasse.

Bekommen auch ausländische Familien in Deutschland Kindergeld?

Entscheidend ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland, nicht die Staatsangehörigkeit. Für Familien aus der EU, dem EWR und der Schweiz gelten dieselben Regeln. Wer aus einem Staat außerhalb der EU kommt, braucht in der Regel einen Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Grundlage ist § 62 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes.

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