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Eine Familie informiert sich am Laptop über den Kinderfreibetrag.

Kinderfreibetrag: Höhe, Anspruch und Steuervorteile für Familien

Kinder kosten Geld, und der Staat entlastet Familien dafür auf verschiedene Weise. Eine davon ist der Kinderfreibetrag: Er stellt einen Teil des Einkommens steuerfrei und senkt so die Steuerlast der Eltern. Für 2026 ist der Betrag gestiegen. Viele Eltern wissen aber nicht, wann der Kinderfreibetrag ihnen wirklich einen Vorteil bringt und wie er mit dem Kindergeld zusammenhängt.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was der Kinderfreibetrag ist, wie hoch er 2026 ausfällt und wer Anspruch darauf hat. Sie lesen, wie die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag funktioniert und ab wann sich der Freibetrag lohnen kann. Außerdem zeigen wir, welche Steuervorteile Familien noch nutzen können.

Das Wichtigste zum Kinderfreibetrag auf den Punkt

  • Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 9.756 € pro Kind. Er umfasst das sächliche Existenzminimum von 6.828 € und einen Freibetrag von 2.928 € für Betreuung, Erziehung und Ausbildung.
  • Das Finanzamt prüft automatisch, ob das Kindergeld von 259 € pro Monat oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist. Einen zusätzlichen Antrag brauchen Sie dafür nicht.
  • Der Freibetrag lohnt sich vor allem bei höherem Einkommen. Selbst wenn das Kindergeld im Rahmen der Günstigerprüfung vorteilhafter ist, kann der Freibetrag den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer mindern.
  • Den Kinderfreibetrag gibt es ab der Geburt. Er gilt in der Regel bis 18, bei Ausbildung oder Studium bis 25 und bei einer Behinderung ohne feste Altersgrenze.

Definition: Was ist der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag für Eltern. Er stellt einen Teil des Einkommens steuerfrei und deckt damit das finanzielle Existenzminimum eines Kindes ab. Das Finanzamt zieht den Freibetrag vom zu versteuernden Einkommen ab, sodass die Eltern auf diesen Teil keine Einkommensteuer zahlen.

Anders als das Kindergeld landet der Kinderfreibetrag nicht monatlich auf dem Konto. Er wirkt erst über die Steuererklärung und mindert dort die Steuerlast. Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Bausteinen:

  • Sächliches Existenzminimum: Dieser Teil deckt den Grundbedarf eines Kindes, also Wohnen, Essen und Kleidung.

  • Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA): Dieser Teil berücksichtigt die Kosten für die Entwicklung und Förderung eines Kindes.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?

Für 2026 liegt der Kinderfreibetrag bei 9.756 € pro Kind. Gegenüber 2025 ist er um 156 € gestiegen. Der Betrag gilt für beide Elternteile zusammen. Bei verheirateten Eltern mit gemeinsamer Steuererklärung rechnet das Finanzamt automatisch mit dem vollen Betrag. Getrennt lebende oder nicht verheiratete Eltern erhalten jeweils die Hälfte, also 4.878 €. Die folgende Übersicht zeigt den aktuellen Kinderfreibetrag im Detail:

Bestandteil (2026)Je ElternteilBeide Eltern zusammen
Sächliches Existenzminimum3.414 €6.828 €
Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA)1.464 €2.928 €
Kinderfreibetrag gesamt4.878 €9.756 €

Seit 2020 ist der Kinderfreibetrag Schritt für Schritt gestiegen. Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung des Gesamtbetrags pro Kind (beide Eltern):

Kinderfreibetrag pro Kind pro Jahr (beide Eltern, in €)

Visualisierung Balkendiagram: Kinderfreibetrag pro Kind pro Jahr

Der Betrag gilt pro Kind. Bei zwei Kindern verdoppelt er sich also auf 19.512 €. Wichtig: Der Kinderfreibetrag mindert nicht Ihre Steuer um 9.756 €, sondern Ihr zu versteuerndes Einkommen. Die tatsächliche Entlastung hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.

Wer hat Anspruch auf den Kinderfreibetrag?

Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben Eltern mit leiblichen und adoptierten Kindern. Je nach Betreuungsumfang zählen auch Pflegekinder dazu. Entscheidend ist das Verhältnis zwischen Eltern und Kind, nicht die Höhe des Einkommens. Den Freibetrag erhalten Eltern ab dem Geburtsmonat des Kindes, also von Anfang an.

Der Anspruch besteht so lange, wie auch ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Beide Leistungen hängen eng zusammen und folgen denselben Regeln.

Bis zu welchem Alter gibt es den Kinderfreibetrag?

Bis zum 18. Geburtstag des Kindes steht Eltern der Kinderfreibetrag uneingeschränkt zu. Ab der Volljährigkeit hängt der weitere Anspruch davon ab, was das Kind macht. Die folgende Übersicht zeigt die Stufen:

  • Bis 18 Jahre: Der Anspruch besteht ohne weitere Voraussetzung, unabhängig von Ausbildung oder Beschäftigung.

  • 18 bis 25 Jahre: Der Anspruch bleibt, wenn das Kind sich in Ausbildung oder Studium befindet, einen Freiwilligendienst leistet oder auf einen Ausbildungsplatz wartet.

  • Ohne Altersgrenze: Bei einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind am eigenen Unterhalt hindert, gilt der Freibetrag unbefristet.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Was lohnt sich wann?

In der Regel erhalten Sie zunächst das Kindergeld von 259 € pro Monat. Später prüft das Finanzamt automatisch, ob Sie durch den Kinderfreibetrag stärker entlastet werden. Diese Prüfung heißt Günstigerprüfung. Bei Ihrer Einkommensteuererklärung vergleicht das Finanzamt, was für Sie besser ist: das bereits gezahlte Kindergeld oder die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag. 

Ist der Freibetrag günstiger, setzt das Finanzamt ihn an und rechnet das ausgezahlte Kindergeld gegen. So erhalten Sie automatisch die für Sie bessere Variante, ohne selbst aktiv zu werden. Sie geben dafür nur Ihr Kind in der Anlage Kind der Steuererklärung an.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag zeigt die folgende Übersicht:

Merkmal

Kindergeld

Kinderfreibetrag

Auszahlung

Monatlich aufs Konto

Über die Steuererklärung

Höhe 2026

259 € pro Monat

9.756 € pro Jahr (Freibetrag)

Antrag nötig

Ja, bei der Familienkasse

Nein, automatische Prüfung

Vorteilhaft bei

Niedrigem und mittlerem Einkommen

Höherem Einkommen

Ab wann sich der Kinderfreibetrag lohnt, hängt vor allem vom Einkommen ab. Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto größer der mögliche Vorteil durch den Freibetrag. Die Frage, ab welchem Gehalt der Kinderfreibetrag greift, lässt sich daher nur mit einem Richtwert beantworten. Bei zusammen veranlagten Eltern kann sich der Freibetrag ab rund 85.000 € zu versteuerndem Einkommen lohnen. Bei Alleinerziehenden liegt die Schwelle entsprechend niedriger.

Diese Werte sind Orientierung, keine feste Grenze. Der genaue Punkt verschiebt sich durch Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und andere Abzüge. Ein Blick auf den eigenen Steuerbescheid oder ein Gespräch mit dem Steuerberater bringt Klarheit.

Hinweis:

Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Entscheidend ist immer die persönliche Situation.

 

Kinderfreibetrag auf beide Eltern aufteilen

Der Kinderfreibetrag steht beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Bei verheirateten Paaren mit gemeinsamer Veranlagung spielt die Aufteilung des Kinderfreibetrags keine Rolle, weil beide Hälften zusammenfließen. Anders liegt der Fall bei getrennt lebenden, geschiedenen oder unverheirateten Eltern. Hier gibt jeder Elternteil eine eigene Steuererklärung ab und macht seine Hälfte des Freibetrags geltend.

Unter bestimmten Bedingungen können Eltern den halben Freibetrag auf einen Elternteil übertragen. Das gilt, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht zu weniger als 75 % nachkommt. Dann beantragt der andere Elternteil den vollen Kinderfreibetrag. Die Übertragung tragen Sie in der Anlage Kind Ihrer Steuererklärung ein.

Diese Halbierung sehen Sie auch auf der Lohnsteuerbescheinigung: Dort steht der Kinderfreibetrag als Zähler 0,5 oder 1,0. Ein halber Freibetrag je Elternteil ergibt den Wert 0,5, der volle Freibetrag den Wert 1,0. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Zähler entsprechend. Dieser Wert senkt nicht die laufende Lohnsteuer selbst, wohl aber den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer schon während des Jahres. Der große Vergleich mit dem Kindergeld folgt erst später über die Günstigerprüfung in der Steuererklärung.

Weitere Steuervorteile für Familien

Der Kinderfreibetrag ist nicht der einzige Steuervorteil für Familien. Daneben gibt es weitere Steuervorteile mit Kindern, die die Steuerlast senken. Die wichtigsten zeigt die folgende Übersicht.

  • Kinderbetreuungskosten: Eltern setzen 80 % der Betreuungskosten ab, höchstens 4.800 € pro Kind und Jahr. Dazu zählen Kita, Tagesmutter oder Hort, nicht aber Nachhilfe oder Sportverein.

  • Ausbildungsfreibetrag: Für ein volljähriges Kind in Ausbildung, das auswärts wohnt, gibt es einen Freibetrag von 1.200 € im Jahr.

  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Alleinerziehende erhalten 4.260 € im Jahr für das erste Kind, dazu 240 € für jedes weitere Kind.

Eine junge Familie möchte die Ersparnisse durch den Kinderfreibetrag clever anlegen.

Früh vorsorgen: So legen Sie Geld für Ihr Kind an

Ob Steuervorteil, Kindergeld oder eine andere Familienleistung: Wer regelmäßig etwas zurücklegt, baut über die Jahre ein Polster für das Kind auf. Das hilft später zum Beispiel bei den Kosten für den Führerschein, ein Auslandsjahr oder die erste eigene Wohnung. Bei der Volksbank Stuttgart finden Sie mehrere Wege, die sich in Flexibilität und Risiko unterscheiden:

  • Tagesgeld: Das Geld bleibt jederzeit verfügbar. Dafür fällt der Zins niedrig aus und ändert sich mit dem Marktniveau.

  • Festgeld: Ein Festgeldkonto bietet einen festen Zins über eine Laufzeit von 3 bis 36 Monaten. Dafür binden Sie das Geld für diese Zeit.

  • meinSparplan: Mit dem Wertpapiersparplan legen Sie regelmäßig in Aktien, aktiv gemanagte Fonds und ETFs an und nutzen langfristige Renditechancen. Die Kurse schwanken jedoch.

  • MeinInvest: Die digitale Geldanlage mit dem Partner Union Investment ermöglicht einen einfachen Einstieg, auch ohne Börsenerfahrung. Auch hier bewegen sich die Kurse nach oben und unten.

Eine Möglichkeit zur Geldanlage im Namen des Kindes ist ein eigenes Depot, zum Beispiel das kostenlose meinDepot. Wie Sie Schritt für Schritt etwas aufbauen, lesen Sie im Ratgeber Geldanlage für Kinder. Historische Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Entwicklungen.

Unser Tipp

Schon kleine Beträge wirken über viele Jahre. Mit dem meinSparplan legen Sie regelmäßig einen Teil zurück und bauen langfristig etwas für Ihr Kind auf. Welche Sparform zu Ihrer Familie passt, finden Sie gemeinsam mit einem Berater heraus. 

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Häufige Fragen zum Kinderfreibetrag

Muss ich den Kinderfreibetrag beantragen?

Nein, ein eigener Antrag ist nicht nötig. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch, ob der Freibetrag oder das Kindergeld günstiger ist. Sie müssen das Kind nur in der Anlage Kind Ihrer Steuererklärung angeben. Das Kindergeld dagegen beantragen Sie einmalig bei der Familienkasse.

Wo trage ich den Kinderfreibetrag in der Steuererklärung ein?

Alle Angaben zum Kind gehören in die Anlage Kind. Für jedes Kind füllen Sie eine eigene Anlage aus. Dort tragen Sie unter anderem die Steuer-Identifikationsnummer, den Zeitraum des Kindergeldbezugs und bei Bedarf die Übertragung des Freibetrags ein. Den Rest übernimmt das Finanzamt.

Kann ich Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig bekommen?

Nein, beides zusammen gibt es bei der Einkommensteuer nicht. Das Finanzamt gewährt entweder das Kindergeld oder den Steuervorteil durch den Freibetrag, je nachdem, was für Sie besser ist. Eine Ausnahme bilden der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer: Hier wirkt der Freibetrag zusätzlich, auch wenn das Kindergeld bei der Einkommensteuer bleibt.

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